Inhaltsbereich
Veranstaltungen
Informationen zur Lebenslage
Plant Ihr Unternehmen eine größere Veranstaltung wie etwa eine Messe oder Sie möchten Sonderöffnungszeiten für Ihr Geschäft zum Straßenfest beantragen? Dann benötigen Sie dafür entsprechende Genehmigungen. Was es dabei zu beachten gibt und wann eine Anmeldung bei den Behörden erforderlich ist, erfahren Sie hier.

Antrag auf Sondernutzung von öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
-Verkaufswagen/Verkaufsstände
-Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
-Informationsstände
-Werbeaufsteller/Werbetafeln
-Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
-Fahrradständer
-Plakatierung
Inhalt der...

Anzeige von Feuerwerken
Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4.
Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht...

Ausnahme vom LKW-Fahrverbot in Ferienzeiten beantragen
In Deutschland dürfen an allen Samstagen in der Hauptferienzeit vom 1. Juli - 31. August eines Jahres in der Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr für festgelegte Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger nicht verkehren.
Das Verbot gilt generell nicht für
-den kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten...

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für:
-kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
-kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße...

Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:
-Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer durchführen möchten,
-einen unverhältnismäßigen Schaden in einem Betrieb infolge besonderer Umstände verhindern wollen, zum Beispiel durch einen...

Ladenöffnungszeiten
In Hessen dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0:00 - 24:00 Uhr geöffnet sein.
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
-an Sonn- und Feiertagen,
-am Gründonnerstag ab 20:00 Uhr,
-am 24.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr und
-am 31.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr.
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf...

Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden.
Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen...

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Genehmigungspflichtig sind z. B.
-Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
-Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
-Bauzaun
-Materiallager
-Gerüste
-Mulden und...

Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
-Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
-Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
-Umzüge
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Nicht erlaubnispflichtig...

Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen...

Wanderlager: Anzeige
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.