Inhaltsbereich
Verbraucherschutz, Compliance und Recht
Informationen zur Lebenslage
Gleiches Recht für alle: Hier finden Sie Informationen und Services, mit denen Unternehmen ihr Recht durchsetzen und die Einhaltung von Regeln überprüfen können – vom Mahnen offener Forderungen über Rechtsmittel bis hin zu Petitionen und Beschwerden.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Bei Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich zu den Geschäftszeiten des Jugendamtes (Montag bis Donnerstag, 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag, 08:00 – 13:00 Uhr) an die Telefonnummer 06421 201-0 und lassen Sie sich mit der Tagbereitschaft des Jugendamtes verbinden. Außerhalb der Geschäftszeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die Polizei und lassen Sie sich mit der Rufbereitschaft des Jugendamtes verbinden.

Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte...

Nachbarschaftsbeschwerden
Ein friedliches Verhältnis zwischen Nachbarn ist ein hohes Gut, das es zu pflegen und zu bewahren gilt. Im täglichen Zusammenleben kann es dennoch zu Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Lärm- oder Geruchsimmissionen kommen.
Sprechen Sie bei Beschwerden zunächst mit den Personen, die die Immissionen verursachen. Erreichen Sie durch Gespräche keine Lösung und fühlen Sie sich weiter unzumutbar belästigt, können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.

Obligatorische Streitschlichtung
In bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten müssen Sie nach dem Hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können.
Hierbei soll eine von dem Schiedsamt oder einer anerkannten Gütestelle bestellte unparteiische Schlichtungs- bzw. Schiedsperson versuchen, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Gegner eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine solche hat unter anderem den Vorteil, dass sie meist...