Eine interne Meldestelle ist eine vom Arbeitgeber eingerichtete organisatorische Einheit, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von eingehenden Hinweisen zuständig ist. Dabei betreibt die interne Meldestelle die Meldekanäle, führt das Meldeverfahren durch und ergreift Folgemaßnahmen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das HinSchG ist die im Dezember 2019 in Kraft getretene deutsche Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie und sieht einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber*innen vor. Das sind Personen, die Verstöße eines Unternehmens / einer Behörde gegen gesetzliche oder interne Vorschriften melden. Sie bedürfen bei der Meldung eines solchen Vorfalls eines besonderen Schutzes, da sie sich damit gegen ihren eigenen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn wenden. Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben wir einen singulären Meldekanal eingerichtet. Dieser soll es Hinweisgeber*innen ermöglichen, Fehlverhalten in der Behörde frühzeitig zu melden und aufzudecken. Durch diesen Meldekanal können Mitarbeiter*innen Missstände anzeigen, ohne negative arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Angabe Ihres Klarnamens und Ihrer Daten ist freiwillig. Wenn Sie diese angeben, können Sie über den Fortgang der Prüfung informiert werden. Ihre Hinweise über diesen Meldekanal werden ausschließlich von Personen bearbeitet, die in ihrer Tätigkeit unabhängig und frei von Interessenkonflikten sind.