Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 22, Herr Dirk Vaupel hat zum 31. März 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. 14, Frau Joanna Ratuschny, Marburg, 7833 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 1, Herr Dr. Thomas Spies hat zum 31. März 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 3 - sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 11, Herr Dr. Mohammad Malmanesh, Marburg, 5925 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 2, Frau Kirsten Dinnebier hat zum 31. März 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 3 - sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 13, Herr Schaker Hussein, Marburg, 5799 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
lfd. Nr. 1, Frau Nadine Bernshausen hat zum 03. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
lfd. Nr. 16, Herr Dr. Payam Katebini, Marburg, 6999 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - Klimaliste Marburg, KLIMALISTE
lfd. Nr. 1, Herr Dr. Michael Kopatz hat zum 31. März 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 7 - Klimaliste Marburg (KLIMALISTE)
lfd. Nr. 4, Frau Gwendolyn Berger, Marburg, 2666 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - Klimaliste Marburg, KLIMALISTE
lfd. Nr. 2, Frau Frauke Haselhorst hat zum 02. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 7 - Klimaliste Marburg (KLIMALISTE)
lfd. Nr. 3, Herr Maik Schöniger, Marburg, 2642 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 11 - Volt Deutschland, Volt
lfd. Nr. 4, Frau Mara Schönweitz hat zum 01. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 11 - Volt Deutschland (Volt)
lfd. Nr. 3, Herr Leroy-Alexander Veneman, Marburg, 4980 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben(§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleitung der Universitätsstadt Marburg Frau Dr. Nicole Pöttgen, Barfüßerstraße 50, 1. Stock, Zimmer 122, 35037 Marburg schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Marburg, 08.04.2026
Die besondere Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg
Dr. Nicole Pöttgen
Ltd. Magistratsdirektorin