Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Altstadt der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - Die Linke, Die Linke
lfd. Nr. 4, Frau Anika Richter hat zum 08. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Altstadt der Universitätsstadt Marburg nachrückt: Nr. 7 - Die Linke (Die Linke)
lfd. Nr. 3, Herr Dennis Stoll, Marburg, 723 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Bauerbach der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 7, Herr Lothar Böttner hat zum 08. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Bauerbach der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. 2, Frau Sabine Jennemann, Marburg, 337 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Bauerbach der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Gemeinsam für Bauerbach, GfB
lfd. Nr. 7, Frau Bettina Böhm hat zum 11. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Bauerbach der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 6 - Gemeinsam für Bauerbach (GfB)
lfd. Nr. 5, Frau Dr. Doreen Meier, Marburg, 312 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Marbach der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 8 - Die Linke, Die Linke
lfd. Nr. 2, Frau Mariele Weber hat zum 06. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Marbach der Universitätsstadt Marburg nach-rückt:
Nr. 8 - Die Linke (Die Linke)
lfd. Nr. 1, Herr Christian Dersch, Marburg, 879 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Michelbach der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - CDU/FDP - Gemeinsame Liste Michelbach, CDU/FDP
lfd. Nr. 1, Frau Jelena Noe hat zum 10. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Michelbach der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 7 - CDU/FDP - Gemeinsame Liste Michelbach (CDU/FDP) lfd. Nr. 4, Herr Maximilian Noe, Marburg, 619 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Richtsberg der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
lfd. Nr. 7, Frau Nadine Bernshausen hat zum 07. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Richtsberg der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
lfd. Nr. 1, Frau Annelie Vollgraf, Marburg, 347 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleitung der Universitätsstadt Marburg Frau Dr. Nicole Pöttgen, Barfüßerstraße 50, 1. Stock, Zimmer 122, 35037 Marburg schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Marburg, 15.04.2026
Die besondere Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg
in Vertretung
gez.
Johanna Bose
Stellv. Besondere Wahlleiterin