Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Der bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Bortshausen der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Bürgerliste Bortshausen, Bürgerliste Bortshausen
lfd. Nr. 3, Herr Markus Cromm hat zum 17. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Bortshausen der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 1 - Bürgerliste Bortshausen (Bürgerliste Bortshausen)
lfd. Nr. 4, Herr Dirk Rohrbach, Marburg, 29 Stimmen.
Die bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Bortshausen der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Bürgerliste Bortshausen, Bürgerliste Bortshausen
lfd. Nr. 2, Frau Doris Ronzheimer hat zum 09. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Bortshausen der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 1 - Bürgerliste Bortshausen (Bürgerliste Bortshausen)
lfd. Nr. 5, Frau Eva Rauch, Marburg, 65 Stimmen.
Die bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Campusviertel der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - Die Linke, Die Linke
lfd. Nr. 2, Frau Sarah Inkemann hat zum 09. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Campusviertel der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 7 - Die Linke (Die Linke)
lfd. Nr. 3, Herr Finn Trouvain, Marburg, 676 Stimmen.
Der bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Wehrda der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 8, Herr Egon Vaupel hat zum 22. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Wehrda der Universitätsstadt Marburg nach rückt:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 3, Herr Dr. Mohammad Reza Malmanesh, Marburg, 793 Stimmen.
Die bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Bortshausen der Universitätsstadt Marburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Bürgerliste Bortshausen, Bürgerliste Bortshausen
lfd. Nr. 5, Frau Eva Rauch hat zum 30. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Bortshausen der Universitätsstadt Marburg nachrückt:
Nr. 1 - Bürgerliste Bortshausen (Bürgerliste Bortshausen)
lfd. Nr. 6, Herr Dennis Kitt, Marburg, 16 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleitung der Universitätsstadt Marburg Frau Dr. Nicole Pöttgen, Barfüßerstraße 50, 1. Stock, Zimmer 122, 35037 Marburg schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Marburg, 09.05.2026
Die besondere Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg
gez.
Dr. Nicole Pöttgen, Ltd. Magistratsdirektorin