hier: Auflösung des Ortsbeirates
Herr Dennis Kitt, Am Marktpfad 16, 35043 Marburg, ist mit Ablauf des 12.05.2026 als Vertreter der/des Bürgerliste Bortshausen (Bürgerliste Bortshausen) aus dem Ortsbeirat Bortshausen der Universitätsstadt Marburg durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit festgestellt, dass der Sitz unbesetzt bleibt, da der Wahlvorschlag der/des Bürgerliste Bortshausen erschöpft ist.
Weiterhin wird gemäß § 82 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung festgestellt, dass der Ortsbeirat Bortshausen in Folge des Ausscheidens von Herrn Dennis Kitt weniger als die vorgeschriebene Mindestanzahl an Mitgliedern hat und die Einrichtung des Ortsbeirats für die Dauer der restlichen laufenden Wahlzeit entfällt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Universitätsstadt Marburg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung der Universitätsstadt Marburg, Frau Dr. Nicole Pöttgen, Barfüßerstraße 50, 1. Stock, Zimmer 122, 35037 Marburg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Marburg, 18.05.2026
Die besondere Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg
gez.
Dr. Nicole Pöttgen
Ltd. Magistratsdirektorin