Nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung fallen alle Familiengrabstätten auf den Marburger Friedhöfen, deren Nutzungsrechte in der Zeit vom 01.01.1922 bis 31.12.1972 erworben und inzwischen nicht verlängert worden sind, am 01.01.2023 an die Friedhofsverwaltung zurück.
Hiervon ausgenommen sind die Grabstätten, auf denen später noch Beisetzungen stattgefunden haben und für die die Ruhezeit von 30 Jahren noch läuft.
Anträge auf Verlängerung der Nutzungsrechte können bis spätestens 31.03.2023 bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden.
Von allen Grabstätten, deren Nutzungsrechte in der o. g. Zeit erworben und nicht verlängert wurden und auch nicht verlängert werden, können die Denksteine und Grabeinfassungen durch die Angehörigen bis zum 31.03.2023 abgeräumt werden.
Wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Denksteine und Einfassungen nicht entfernt sind, werden diese durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und gehen in deren Eigentum über. Für das Abräumen durch die Angehörigen ist zur Kontrolle in jedem Falle die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen.
Marburg, 10. Januar 2023
Der Magistrat
- Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe -
gez.
Dr. Michael Kopatz
Stadtrat