Geschälte Sonnenblumenkerne und blanchierte Erdnüsse werden von Vögeln vollständig gefressen.© Sonja Stender, Dienstleistungsbetrieb Marburg
Ratten sind Allesfresser. Sie sind intelligente, anpassungsfähige und soziale Tiere. Allerdings vermehren sie sich recht schnell und können zudem Krankheiten übertragen. Selbst von toten Tieren kann durch Reste von Urin und Kot im Fell noch Gefahr ausgehen. Die Universitätsstadt Marburg bemüht sich, die Bestände durch Gegenmaßnahmen zu kontrollieren. Dennoch kann es problematisch werden, wenn Ratten viel Futter in Gärten und der Natur finden.
Wer also weiterhin beispielsweise Meise, Buchfink und Spatz füttern möchte, sollte dabei ein paar Hinweise beachten.
Tipps für rattensicheres Vogelfüttern
Damit das Vogelfutter nicht auch für Ratten attraktiv wird, raten Natur- und Tierschutzverbände, einige Dinge beim Füttern zu beachten:
- Geschälte Sonnenblumenkerne und blanchierte Erdnüsse füttern: Diese werden von Vögeln vollständig gefressen. Andere Körner werden bei Mischfutter mit Getreideanteil von Vögeln häufig aussortiert und landen so auf dem Boden. Besonders Futter mit tierischen Fetten zieht Ratten an. Diese sind oft in Meisenknödeln und anderem Fettfutter enthalten.
- Auffangschalen verwenden: Auffangschalen unter den Futterstellen halten den Boden sauber und erleichtern das Entfernen des überschüssigen Futters.
- Tagesration füttern: Es empfiehlt sich, immer nur die Futtermenge auszulegen, die täglich gefressen wird. Ratten sind nachtaktiv. Daher sollten Futterreste abends entfernt werden.
- Abstand beachten: Die Futterstelle sollte 1,5 Meter Abstand zu Wänden, Boden und Baumstämmen haben. Denn Ratten sind gute Kletterer und können sehr gut springen. Ein nachträglich montierter Kletterschutz schafft Abhilfe, wenn die Abstände nicht einzuhalten sind.
- Futter richtig lagern: Das Futter sollte so aufbewahrt werden, dass sich die Nagetiere nicht direkt an der Quelle bedienen können. Dafür bieten sich gut verschließbare Behältnisse aus Metall an.
Kein Futter im öffentlichen Raum
Ähnliche Regeln wie beim Vogelfüttern im eigenen Garten gelten natürlich auch im öffentlichen Raum und unterwegs. Denn Ratten und andere wilde Untermieter in der Stadt – wie Waschbären und Tauben – sind auch mit den Überresten von Fast-Food-Mahlzeiten und anderen Snacks zufrieden. Es gilt: Übriggebliebenes wird immer in Abfalleimern entsorgt. So wird auch im nächsten Gebüsch eine Futterstelle für unerwünschte, vierbeinige Nachbarn vermieden. Denn ein eingeschränktes Angebot an Futter ist der wirksamste Hebel, damit die Bestände von Ratten nicht überhandnehmen.
Ratten auf eigenem Grundstück sind meldepflichtig
Da Ratten verschiedene Infektionskrankheiten übertragen können, besteht grundsätzlich eine Meldepflicht nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung. Wer also Ratten auf dem eigenen Grundstück sichtet, muss dies dem Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe melden unter 06421 201-3212 oder per E-Mail an gewerbe@marburg-stadt.de.
Zudem sind Grundstückseigentümer*innen dazu verpflichtet, mit professioneller Unterstützung gegen die Tiere vorzugehen. Zudem sollte geschaut werden, ob die Tiere eine Nahrungsquelle auf dem Grundstück haben. Dies kann beispielsweise Vogel- oder anderes Tierfutter sein oder Müll, der den Nagern gut zugänglich ist.
Weitere Informationen zur Melde- und Bekämpfungspflicht von Ratten finden sich auf der Website der Stadt Marburg unter www.marburg.de/ratten-melden.
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