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Artenschutz beim Bauen, bei der (energetischen) Sanierung sowie bei der Installation von Photovoltaik-/Solarthermieanlagen - Einleitung
Was ist zu beachten, wenn bauliche Veränderungen am Haus anstehen, wie z.B. der Austausch von Fenstern, Fassadenrenovierung, das Entfernen von Wandverkleidungen, das Anbringen von Wärmeschutzisolierung oder Arbeiten am Dach? Was muss beim Abriss bzw. Teilabriss von Gebäuden oder bei Anbauten berücksichtigt werden?
Oft leben heimlich und unbemerkt Untermieter in kleinsten Fassadenspalten oder hinter Verkleidungen, im Dachbereich, in Rollokästen oder hinter dem Fallrohr. Werden durch Bauarbeiten beispielsweise Vögel während ihrer Brutzeit gestört oder Fledermäuse in der Wochenstubenzeit oder während des Winterschlafs, so kann das für den Bauherrn bestenfalls Zeitverzug bedeuten. Schlimmstenfalls können Bußgelder oder Strafen verhängt werden, da es sich hier um gesetzlich streng geschützte Tiergruppen handelt. Die Konsequenzen für die Tiere kann man sich ausmalen…
Dabei reichen kleinste Fugen, Risse und Spalten mit einer Breite von 1,5 cm für eine Zwergfledermaus bequem aus! Daher ist es notwendig, das Gebäude vor Beginn eines Bauvorhabens einer fachlichen Kontrolle zu unterziehen, um mögliche Quartiere aufzufinden.
Beispiele für mögliche Fledermausquartiere
Schieferfassade© Universitätsstadt Marburg
Dach mit vielen Nischen und Hohlräumen© Universitätsstadt Marburg
Hohlräume in der Fassade© Universitätsstadt Marburg
Spalten hinter Metallverblendungen© Universitätsstadt Marburg
Weitere Kapitel unter "Bauen und Artenschutz":
- Gebäude als Lebensraum für Wildtiere
- Gesetzliche Grundlagen
- Ersatzquartiere/Nisthilfen
- Weitergehende Informationen