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Artenschutz beim Bauen, bei der (energetischen) Sanierung sowie bei der Installation von Photovoltaik-/Solarthermieanlagen - Gebäude als Lebensraum für Wildtiere
Schon seit langer Zeit leben Wildtiere in der unmittelbaren Umgebung des Menschen und nutzen die vorhandenen Strukturen. Sie finden hier Gegebenheiten vor, die denen in ihrem natürlichen Lebensraum sehr ähnlich sind. Gebäude bieten aufgrund ihrer Bauweise insbesondere Tierarten, die natürlicherweise an Felsen oder in Höhlen leben, sehr gute Lebensbedingungen. Hier einige Beispiele: Mehlschwalben bauen ihre Nester gern unter Dachvorsprüngen, die für sie die Funktion von Felsvorsprüngen haben. Mauersegler nutzen Hohlräume unter dem Dach, um hier – geschützt vor Feinden und ungünstigen Witterungseinflüssen – zu nisten und ihre Jungen groß zu ziehen. Der Hausrotschwanz, der in seinem natürlichen Lebensraum in Felspalten und –nischen nistet, findet in menschlichen Siedlungen ebenfalls geeignete Alternativen zu natürlichen Neststandorten.
Auch Fledermäusen bieten Gebäude wichtige Lebensraumstrukturen. Einige Arten nutzen Spalten und Hohlräume am Gebäude, um hier gut geschützt den Tag zu verbringen. Dafür genügen ihnen oft schon kleine Spalten wie Mauerfugen oder abstehende Dachziegel, die man ohne Vorkenntnisse gar nicht als potentielle Quartiere wahrnehmen würde. Bei manchen Arten versammeln sich im Sommer die trächtigen Weibchen in unbewohnten Dachböden in sogenannten Wochenstuben, um hier die Zeit der Geburt und der Jungenaufzucht gemeinsam zu verbringen.
Dachböden werden auch gern von Hornissen genutzt, um geschützt vor Witterungseinflüssen ihre beeindruckenden Nester zu bauen und ihre Brut aufzuziehen. Diese großen Insekten jagen vor allem andere Fluginsekten, darunter auch viele Schadinsekten, und leisten so einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Schädlingsbekämpfung. Dem Menschen gegenüber sind sie in der Regel nicht aggressiv.
Aber nicht nur die eigentliche Bausubstanz bietet verschiedenen Wildtieren Lebensraum, sondern auch Fassadenbegrünungen und Gehölze im Umfeld des Gebäudes.
Probleme bei dieser an sich unproblematischen Koexistenz können dann auftreten, wenn bauliche Veränderungen am oder im Haus anstehen, wie das Anbringen einer Wärmeschutzisolierung, Fassaden- oder Dachsanierungen oder der Ausbau des Dachstuhls und ggf. damit verbundene Beeinträchtigung von Bäumen, Sträuchern und Fassadenbegrünungen. Dabei besteht immer die Gefahr, dass Lebensstätten zerstört werden oder den Tieren der Zugang zu ihren Lebensstätten verbaut wird. Auch die Arbeiten an sich können Tiere so sehr verschrecken, dass sie ihre Jungen im Stich lassen und diese verhungern oder erfrieren müssen. Beim Abriss eines Gebäudes werden auf einen Schlag alle evtl. dort vorhandenen Lebensräume zerstört und u. U. sogar Tiere getötet.
Abgesehen von dem Leiden, das die betroffenen Tiere dabei erfahren, können die Verantwortlichen in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Das Zerstören einer Lebensstätte kann schlimmstenfalls sogar eine Straftat darstellen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten die für die geplanten Baumaßnahmen Verantwortlichen schon von vornherein das Thema „Artenschutz“ in die Planung einbeziehen.
Die Berücksichtigung des Artenschutzes bedeutet nur in seltenen Ausnahmefällen, dass man das beabsichtigte Vorhaben nicht umsetzen darf. In aller Regel finden sich Lösungen, mit denen sich Konflikte vermeiden lassen.
Zunächst einmal ist zu klären, ob bei der jeweiligen Baumaßnahme der Artenschutz überhaupt betroffen ist. Ist das der Fall, muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In dieser wird das weitere Vorgehen festgelegt.
Hierzu muss geprüft werden, ob und wie im Zuge der Bauarbeiten Beeinträchtigungen von Tieren und ihrer Lebensstätten vermieden werden können.
Lassen sich Beeinträchtigungen von Lebensstätten nicht vermeiden, kann zumindest das Zuschadenkommen von Tieren vermieden werden, indem die Baumaßnahme auf einen Zeitpunkt außerhalb der Brutzeit und der Jungenaufzucht verschoben wird. U.a. deshalb ist die frühzeitige Berücksichtigung des Artenschutzes in der Planung so wichtig.
Für die Lebensstätten, die im Rahmen der Baumaßnahme nicht erhalten werden können, muss schon vor Beginn der Arbeiten Ersatz geschaffen werden. Damit sollen den meist standorttreuen Tieren rechtzeitig Alternativen für die verlorenen Lebensstätten angeboten werden, so dass sie Zeit haben, sich mit den Veränderungen vertraut zu machen.
(siehe "Ersatzquartiere/Nisthilfen")
Bitte beachten: Auch das vorherige Zerstören oder Beseitigen von Lebensstätten stellt einen Verstoß gegen den Artenschutz dar und kann entsprechend geahndet werden!
Berührungspunkte mit dem Artenschutz können bei Baumaßnahmen auch dann bestehen, wenn im Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme Bäume gefällt oder Sträucher/ Hecken entfernt werden sollen. Durch rechtzeitige Einbeziehung des Artenschutzes in die Planung lassen sich aber auch hier Konflikte i.d.R. vermeiden.
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Artenschutz sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
Anforderungen an Fledermausgutachten
Ansprechpartner/in
Organisationseinheiten
Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde | |
E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind. |