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Förderprogramm Balkonkraftwerke
Um die Bürger*innen bei der Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken zu unterstützen, hat die Universitätsstadt Marburg ein Sonderförderprogramm für Balkonkraftwerke aufgelegt.
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Mieter*innen, Eigentümergemeinschaften, Vereine und Wohnungsbaugesellschaften. Förderfähig sind Handwerkerkosten, die bei der Montage Ihres Balkonkraftwerks entstehen. Es werden 50% der Handwerkskosten bis zu einem Maximalbetrag von 400 Euro erstattet.
Eine Ausnahme gilt für MarburgPass-Inhaber*innen. In diesem Fall werden 85 Cent pro Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters und maximal 85% der Anlagekosten erstattet. Förderfähig sind auch hier Handwerkerkosten, die mit der Montage des Balkonkraftwerkes entstehen.
Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken keine Stromspeicher förderfähig sind!
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk, das sind ein bis zwei Solarmodule, die typischerweise am Balkon installiert werden. Die Nutzung ist einfach: Das Balkonkraftwerk wird mit einem Stecker an die Steckdose angeschlossen. So fließt der erzeugte Sonnenstrom in den Stromkreislauf der eigenen Wohnung. Dort wird er direkt verbraucht – zum Beispiel von Kühlschrank, Computer oder Fernseher, Waschmaschine oder Geschirrspüler.
Mit einem Balkonkraftwerk (Mini-Photovoltaik) lassen sich rund zehn Prozent des eigenen Stromverbrauchs selbst erzeugen – klimaneutral aus Sonnenenergie. Gleichzeitig sinken die Stromkosten, weil weniger Strom aus dem Stromnetz bezogen wird.
Wichtig: Beim Förderprogramm Balkonkraftwerke handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Universitätsstadt Marburg. Aus diesem Grund können aktuell nur vorläufige Bewilligungen ausgestellt werden. Diese Förderzusagen sind vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Freigabe des Haushaltes durch das Regierungspräsidium Gießen. Erst danach kann der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken keine Stromspeicher förderfähig sind.
Strom selbst erzeugen: So einfach geht es
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Fragen und Antworten zum Förderprogramm Balkonkraftwerke
Organisationseinheit
| Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel | |
| Software-Center 5 A 35037 Marburg Telefon: +49 6421 201-6999 E-Mail: klimaschutz@marburg-stadt.de | Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung |

