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Behindertenfahrdienst
Fahrten zu Behörden und Einkäufen oder zum Besuch kultureller Veranstaltungen: Der Behindertenfahrdienst ermöglicht Menschen mit einer schweren Gehbehinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.
Wer kann den Behindertenfahrdienst nutzen?
Für Menschen, die aufgrund einer Gehbehinderung alleine die Wohnung nicht mehr verlassen können oder für die der Weg zu öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu bewältigen ist, hat die Stadt Marburg den Behindertenfahrdienst ins Leben gerufen.
Eine Teilnahmeberechtigung kann ausgestellt werden, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Aufdruck "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) vorliegt.
Sofern das "aG" in Verbindung mit dem Merkzeichen "Bl" eingetragen wurde, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, dass die beantragende Person dauerhaft im Rollstuhl sitzt.
Personen über 65 Jahre, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können mit einem ärztlichen Attest befristet in den Behindertenfahrdienst aufgenommen werden bis der Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
- den ausgefüllten Antrag zur Aufnahme in den Behindertenfahrdienst
- eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit dem Aufdruck „aG“
Bitte beachten Sie, dass die Dokument entweder in Papierform oder digital als PDF eingereicht werden können. Die Unterlagen können nicht als Fotos eingereicht werden.
Sie können sich von der Eigenbeteiligung von 2,50 Euro pro Fahrt befreien lassen, wenn Sie geringes Einkommen und Vermögen haben (Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Rente in der Höhe der Sozialleistungssätze und wenig Erspartes). Dafür brauchen wir folgende Unterlagen:
- Bescheid über Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
oder - Rentenbescheid und eine Kopie des Mietvertrags
Der Behindertenfahrdienst wird zur Zeit durchgeführt von der Firma Aktiv Car, Telefon: 06421 9998888
Übergang des Behindertenfahrdienstes zum Landeswohlfahrtsverband Hessen zum 01.06.2026
Fahrten mit dem Behindertenfahrdienst der Stadt Marburg sind bis 31.05.2026 möglich. Ab dem 01.06.2026 übernimmt der Landeswohlfahrtsverband die Finanzierung der Fahrten. Die Fahrscheine von der Stadt Marburg können dann nicht mehr genutzt werden.
Informationen zur Antragstellung beim LWV finden Sie auf der Internetseite des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen: Leistungen zur Beförderung
Ansprechperson
| K. Hühnlein | |
| Amt / Bereich Fachdienst 50 - Soziale Leistungen Stadtverwaltung Friedrichstraße 36 35037 Marburg Telefon: 06421 201-5027 E-Mail: soziales@marburg-stadt.de Aufgaben: | |
