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Einschulung
Nach dem Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022, beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das 6. Lebensjahr vollenden (hierzu gehören auch die Kinder, die am 01.07.2019 geboren sind), die Schulpflicht am 01.08.2025.
Im März 2024 werden die Kinder für die Aufnahme im Jahr 2025 an der zuständigen Grundschule angemeldet. Sie erhalten dazu ein entsprechendes Anschreiben der Grundschule.
Für das Schuljahr 2025/2026 finden die Anmeldewochen (Vorstellung in der Schule) in der Zeit vom 04.03. – 15.03.2024 statt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die in der Zeit vom 02.07.2019 bis 01.01.2020 geboren sind.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung der jeweiligen Grundschule.
Durch die Bildung von Schulbezirksgrenzen ist festgelegt, welche Grundschule von Ihrem Kind besucht werden muss.
Nähere Informationen erhalten Sie an der für Sie zuständigen Grundschule (siehe Schulbezirke).
Erfolgt eine Anmeldung in der Freien Waldorfschule, der Freien Schule Marburg e. V., der Bettina-von-Arnim-Schule, der Steinmühle Marburg e. V. oder der Montessorischule, informieren Sie bitte die für Ihr Kind eigentlich zuständige Grundschule.
Organisationseinheiten
Fachdienst 40 - Schule | |
Stadtverwaltung Barfüßerstraße 52 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1501 Telefax: 06421 201-1418 E-Mail: schule@marburg-stadt.de | Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr und nach Vereinbarung |