Für die Nutzenden der Stadtbücherei gibt es weder eine Jahresgebühr noch eine Ausleihgebühr. Das heißt, die Ausleihe aller Medien ist kostenlos. Die Nutzenden müssen allerdings dann Gebühren zahlen, wenn Sie die Frist der Ausleihzeit überschritten haben, bei Medienvormerkungen oder dem Verlust von Medien.
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Mahn-, Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren
Möchten Sie ein Medium in der Bibliothek, im Internet oder an der Information vorbestellen, kostet dies eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro. Wenn Sie ausgeliehene Medien verspätet zurückgeben oder verlieren, entstehen Mahn- und Verwaltungsgebühren. Die Gebühren werden auf das entsprechende Benutzer*innen-Konto gebucht. Ab einer offenen Summe von 20 Euro ist der Bibliotheksausweis automatisch gesperrt.
Häufige Fragen rund um Gebühren und Medienverlust
Die Mahngebühren richten sich nach der Gebührenordnung für die Stadtbücherei der Universitätsstadt Marburg.
Für das Überschreiten der Leihfrist pro Medieneinheit:
- Mahnung (am 4. Werktag nach Fälligkeitsdatum): 0,80 Euro
- Mahnung (am 14. Werktag nach Fälligkeitsdatum): 1,50 Euro
- Mahnung (am 19. Werktag nach Fälligkeitsdatum): 3 Euro
Neben den Mahngebühren werden für jede Mahnung folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Mahnung: 1,50 Euro
- Mahnung: 1,50 Euro
- Mahnung 3 Euro
Ja. Denn alle Nutzenden sind für die Einhaltung der Leihfrist selbst verantwortlich. Es besteht keine Verpflichtung der Stadtbücherei, Mahnungen zu erstellen und zuzusenden. In der Benutzungsordnung ist außerdem festgelegt, dass Gebühren auch dann zu entrichten sind, wenn keine Mahnung erfolgt ist (§ 6, Abs. 4).
Zum Bezahlen der Gebühren und der offenen Beträge gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Online-Bezahlung
Online ist die Bezahlung per PayPal, Kreditkarte Visa und Master, paydirekt oder mittels SEPA Lastschrift möglich. Loggen Sie sich dazu in Ihr Benutzerkonto mittels Bibliotheksausweisnummer und -passwort ein. Unter „Gebühren“ finden Sie die Informationen zu den entstandenen Gebühren. Sie können mit der entsprechenden Zahlungsmethode einzelne Beträge oder die Gesamtsumme bezahlen.
- Bezahlung in der Stadtbücherei
Im Erdgeschoss neben dem Serviceplatz befindet sich der Kassenautomat. Zum Bezahlen benötigen Sie den Bibliotheksausweis. Den offenen Betrag können Sie in bar oder auch per Kreditkarte, V-Pay, Girocard etc. begleichen. Die Bezahlung von Gebühren in Teilbeträgen oder die Bezahlung beim Personal ist nicht möglich.
Bei allgemeinen Fragen zu Gebühren stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen am Serviceplatz zur Verfügung. Bei speziellen Fragen zu gemahnten Medien und Mahnschreiben, offenen Forderungen, Ratenzahlungen oder Vollstreckungen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter Philipp Hippenstiel in Verbindung.
Nehmen Sie bitte vor Ablauf der Ausleihfrist mit uns persönlich Kontakt auf, damit wir gegebenenfalls die Ausleihfristen zwecks nochmaliger Suche verlängern können. Wir prüfen bei Beschädigung oder Verlust, in welcher Höhe Wertersatz zu leisten ist. Die Kosten richten sich nach dem Alter und der Beschädigung des Titels und werden individuell festgelegt. Bei Medienersatz ist zusätzlich eine Einarbeitungsgebühr von 2,50 Euro pro Medium fällig – unter anderem für das Foliieren, Etiketten und RFID-Chip.
Für Fragen zu Mahnungen und Medienverlust steht Philipp Hippenstiel zur Verfügung.
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