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Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission ist das Hilfsorgan des Magistrats. Sie will sicherstellen, dass in allen städtischen Angelegenheiten die Prinzipien der Gleichstellung, Gleichberechtigung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung eingehalten werden.
Die Aufgaben der Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission gibt es seit 1985. Sie wird vom Stadtparlament nach dem § 72 Absatz 1 HGO (Hessischen Gemeindeordnung) berufen. Dort heißt es: „Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen.“
Das Gremium besteht zu gleichen Teilen aus Stadtverordneten der verschiedenen Parteien sowie sachkundigen Einwohner*innen. Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeiter*innen von Frauenverbänden, Gewerkschaften und Beratungsstellen. Die Gleichstellungskommission wurde zuletzt für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 gewählt.
Mehrmals im Jahr kommt die Kommission zusammen, um über Gleichstellungsthemen und -maßnahmen zu sprechen. Die Kommission ist beratend und empfehlend tätig, soweit ihr nicht für einzelne Angelegenheiten die Entscheidungsbefugnis zugewiesen ist. Das Gremium tagt nicht öffentlich.
Das Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung führt die Geschäfte der Gleichstellungskommission.
Mitglieder der Gleichstellungskommission (2021 bis 2026)
Ansprechperson
| Dr. Christine Amend-Wegmann | |
| FachbereichsleitungAmt / Bereich Fachbereich 7 - Gleichstellung, Vielfalt und Erwachsenenbildung (Fachbereichsleitung) Rathaus Markt 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-8107 Telefax: 06421 201-1760 E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.deE-Mail: Christine.Amend-Wegmann@marburg-stadt.de | |
