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Allgemeine Informationen zur Ausländerbeiratswahl
Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Marburg werden dann auch die Vertreter*innen für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Marburg neu gewählt. Hier finden Sie wichtige Infos und Termine im Überblick.
Was ist der Ausländerbeirat?
Der Ausländerbeirat ist die gewählte Vertretung der ausländischen Bevölkerung. Grundlage dafür stellt die Hessische Gemeindeordnung dar. Der Ausländerbeirat berät die Stadtpolitik und Verwaltung in allen Themen, die die ausländischen Bürger*innen betreffen. Zudem organisiert der Ausländerbeirat der Universitätsstadt Marburg eigene Projekte und Veranstaltungen und bietet eine kostenlose Rechtsberatung an.
In Marburg besteht der Ausländerbeirat regulär aus 15 Mitgliedern, darunter der Vorstand, mit einem Vorsitzenden oder einer Vorsitzenden und mehreren Stellvertreter*innen. Ausführliche Informationen über die Mitglieder, die Angebote und die Geschäftsordnung finden Sie auf der Website des Ausländerbeirats der Universitätsstadt Marburg.
Wie oft wird der Ausländerbeirat gewählt?
Der aktuelle Ausländerbeirat wurde am 14. März 2021 gewählt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die Hessische Landesregierung hat den 15. März 2026 als Wahltag für die nächste Ausländerbeiratswahl festgelegt. An diesem Tag finden auch die Wahlen der Gemeindevertretungen, Kreistage und Ortsbeiräte statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind ausländische Einwohner*innen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens sechs Wochen in Marburg ihren Hauptwohnsitz haben.
Somit sind nichtdeutsche Staatsangehörige, die die genannten Kriterien erfüllen, wahlberechtigt. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben daher kein aktives Wahlrecht.
Zu den ausländischen Einwohner*innen zählen auch Staatenlose.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind
- die wahlberechtigten ausländischen Einwohner*innen und Staatenlosen sowie
- Deutsche, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner*innen in Deutschland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
und
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Marburg haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
Ablauf der Wahl
Das Wahlsystem entspricht dem der hessischen Kommunalwahl. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Das gilt bei Um- und Zuzug
- Zuzug nach Marburg: Wer sich vor dem 1. Februar 2026 (42. Tag vor der Wahl) beim Stadtbüro anmeldet, wird automatisch ins Wählerverzeichnis für die Ausländerbeiratswahl eingetragen und kann an der Wahl teilnehmen. Wer danach erst nach Marburg zieht, ist für diese Wahl leider nicht wahlberechtigt.
- Umzug innerhalb von Marburg: Ein Umzug innerhalb Marburgs hat keine Auswirkungen auf die Wahlberechtigung des Ausländerbeirats.
- Änderung des Wohnungsstatus: Wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Marburg zur Hauptwohnung erklären, gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Zuzug nach Marburg.
Die hier aufgeführten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Organisationseinheit
| Sachgebiet Wahlen | |
| Stadtverwaltung Barfüßerstraße 50 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1050 Telefax: 06421 201-1300 E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de | Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |

