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Leistungen und Hilfen für Geflüchtete
Geflüchtete können verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung erhalten – je nach Aufenthaltsstatus, Alter und persönlicher Situation. Wer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten möchte, muss einen Antrag stellen. Das gilt auch für Hilfen für Bildung und Teilhabe (BuT).
© Stefanie Ingwersen, Stadt Marburg
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Menschen, die nach Deutschland kommen und Schutz suchen, sind in der Regel mittellos. Sie haben dann Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Hilfen für Geflüchtete sollen die Grundbedürfnisse decken. Dazu gehören Unterkunft, Ernährung, Kleidung und Körperpflege, aber auch Dinge, die man im Alltag benötigt. Eine medizinische Grundversorgung ist ebenfalls gewährleistet. Wie hoch die Leistungen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab: etwa dem Alter der Personen oder der Art der Unterbringung. Auch der Aufenthaltsstauts spielt eine Rolle.
Wichtig: Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten möchte, muss einen Antrag stellen:
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind Teil des Bildungspakets der Bunderegierung, das Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Diese Leistungen sollen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten ermöglichen, die sie sich sonst nicht leisten können. Zu den Leistungen gehören Zuschüsse für Schulbedarf, die Kostenübernahme für Kita- und Schulausflüge, Zuschüsse für soziale und kulturelle Aktivitäten sowie Lernförderung.
Auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Anspruch darauf haben. Wer Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen.
Unterstützung bei Fragen
Bei Fragen zu den Leistungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Fachdienstes Migration und Flüchtlingshilfe.
- Sie gewähren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Sie setzen die Nutzungsgebühren fest,
Das Team der Sachbearbeitung steht während der offenen Sprechstunde für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Organisationseinheit
| Fachdienst 52 - Migration und Flüchtlingshilfe | |
| Stadtverwaltung Temmlerstraße 5 35039 Marburg E-Mail: migration@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de/migration | Montag: 08:30 – 11:30 Uhr Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung |