Inhaltsbereich
Mauersegler - Bewohner der Innenstädte
Aussehen: Bis 40 Zentimeter Flügelspannweite; lange, sichelförmige Flügel und kurzer, gegabelter Schwanz; bräunlich-rußschwarzes Gefieder mit grauweißer Kehle. Stimme: bei der Balz: hohes, schrilles „srih" oder „sprih" am Nest: hoher „swir-rir"-Ruf Nahrung: Ausschließlich fliegende Insekten (u.a. Käfer, Fliegen, Hautflügler) und durch die Luft schwebende Spinnen Sie trinken im Gleitflug direkt aus Gewässern aller Art. Brutzeit: Mitte Mai bis Ende Juli. 1-2 Jahresbruten, Gelege bestehen aus 2-3 weißen, elliptischen Eiern. Mauersegler können 20 Jahre alt werden. Wanderungen: Überwinterung südlich der Sahara. Zug zum Brutplatz nach Norden bis Ende Mai; Abzug ab Ende Juli bis Anfang Oktober. Verbreitung: Von Nordafrika und Europa bis in die Mongolei. Mauersegler in Marburg Mauersegler treffen Ende April in Marburg ein. Mitte Mai werden 2-3 Eier gelegt, die ca. 18-20 Tage bebrütet werden. Die Nestlingszeit dauert etwa 6 Wochen, d.h. die Jungen fliegen Ende Juli – in Einzelfällen bis Mitte August – aus. Bereits ab Anfang August ziehen die Vögel wieder in ihre Winterquartiere ins südwestliche Afrika. Warum brauchen Mauersegler unseren Schutz? Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an älteren Gebäuden ohne Berücksichtigung des gesetzlichen Erhalts der Nistplätze führen zu einem starken Rückgang von Nistplätzen. Als Brutplätze nutzen Mauersegler Höhlungen am Gebäude, beispielsweise
- unter Dachrinnen
- hinter
- Fallrohren
- Stuck
- Dachtraufkästen
- oder in genügend tiefen Mauerlöchern, wie in
- Brandmauern
- Jalousiekästen
- etc.
Die Nester sind in der Regel von außen nicht sichtbar und können meist nur durch den Ein- oder Ausflug eines Vogels erkannt werden. Einem einmal gewählten Brutplatz bleiben die Vögel oft jahrelang treu, die Nester werden jedes Jahr wieder aufgesucht.
Niststätten von Mauerseglern und anderen Vogelarten, die am Gebäude brüten, sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht zerstört werden.
Was können Sie als Bauherr tun? Helfen Sie mit, die vorhandenen Brutplätze der Mauersegler zu erhalten und neue zu schaffen:
- Bei allen Veränderungen an Gebäuden sollten Sie vorab auf vorhandene Niststandorte von Mauerseglern achten:
- Erfahrene Ornithologen können feststellen, ob und wo an Ihrem Haus Mauersegler nisten
- Vielleicht ist Ihr Haus ja auch als Mauerseglerbrutplatz der Naturschutzbehörde bereits bekannt.
- Sind an oder in einem zu sanierenden Gebäude Niststätten vorhanden, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung vom § 42 Bundesnaturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Marburg stellen.
- Die Mauersegler sind nur für kurze Zeit im Jahr bei uns, um hier ihre Jungen aufzuziehen. Bei sorgfältiger Planung lassen sich Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in den Zeitraum Mitte August bis April und damit außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Mauersegler legen.
- Auch bei Bau- oder Sanierungsmaßnahme außerhalb der Brutzeit stehen die Niststätten unter Schutz und es muss auf den Erhalt des Neststandortes geachtet werden. Die Einflugöffnungen sollten wieder frei liegen und alle Störungen abgeschlossen sein, wenn die Segler Ende April bei uns eintreffen.
- Wenn die Bautermine es erfordern, ist es eventuell auch möglich, mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde für eine Brutperiode die Niststätten rechtzeitig vor Eintreffen der Vögel zu verschließen.
- Bei Bauarbeiten während der Brutzeit dürfen die Vögel nicht gestört werden:
- Nester mit Eiern oder Jungvögeln dürfen nicht zerstört oder verschlossen werden
- Der Zugang zu den Nestern darf durch Gerüste oder Planen nicht versperrt sein und das Baugerüst muss ausreichend Platz um das Nest freilassen. Sonst ist es notwendig, die oberste Lage erst zu errichten, wenn die Brutzeit der Segler vorbei ist, d.h. wenn die Jungen mit Sicherheit ausgeflogen sind und das Nest nicht mehr genutzt wird.
- Bei einer unabwendbaren Zerstörung einer Niststätte ist in jedem Fall ein Ersatz zu schaffen. Es gibt für jedes Gebäude unauffällige oder sogar dekorative Lösungen für das Anbringen oder den Einbau von Nisthilfen. Hilfsmaßnahmen - wie das Anbringen von Nistkästen – sind sinnvollerweise vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zu klären.
Mauersegler verschmutzen die Hauswände nicht, wenn die Nisthilfen fach- und artgerecht angebracht werden. Sie übertragen auch keine Krankheiten auf den Menschen. Straßentauben finden bei artgerecht ausgeführten Schutzmaßnahmen keine Brutmöglichkeiten an diesen Stellen. Welche künstlichen Nisthilfen gibt es? Ist es nicht möglich, Niststätten zu erhalten, sind am einfachsten fertige Nisthilfen in Form von Niststeinen oder Nistkästen aufzuhängen bzw. in den Bau zu integrieren. Diese Nisthilfen können mit geeigneten Mitteln auch an die Farbgebung der Fassade angepasst werden. Informationen über Nisthilfen können Sie beim BUND Marburg oder bei der Unteren Naturschutzbehörde erhalten. Gesetzliche Grundlagen Der Mauersegler ist nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25. März 2002 gem. § 10 Abs. 2 Nr. 10 eine besonders geschützte Vogelart. Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten „wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Da die Brutplätze von den Mauerseglern über viele Jahre immer wieder genutzt werden, dürfen diese nicht entfernt werden und sind ganzjährig geschützt. Vor allen Baumaßnahmen muss in jedem Fall eine Befreiung von dem Verbot des § 42 BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden, wenn sich am Gebäude Niststätten von Vögeln befinden (Ausnahme: Haustaube). Sollte es notwendig werden, während einer Baumaßnahme Niststätten – nur nach vorheriger Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde – vom Gebäude zu entfernen, so sind für diese Niststätten nach Ende der Bautätigkeit Ersatzstandorte am selben Gebäude vorzusehen. Wo erhalten Sie Auskunft von Natutschutzverbänden? BUND Kreisverband Marburg-Biedenkopf Krummbogen 2 35039 Marburg Tel.: (06421) 67363 Fax.: (06421) 683 740 E-Mail: info@bund-marburg.de. Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Ansprechperson
| Judith Aegerter | |
| SachbearbeitungStadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6965 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: judith.aegerter@marburg-stadt.de | |
| Jelena Langer | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6982 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: jelena.langer@marburg-stadt.de | |
| Jörg Malkus | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6969 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Joerg.Malkus@marburg-stadt.de | |
| Julia Werries | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6967 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Julia.Werries@marburg-stadt.de | |
| Dr. Franziska Seer | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6968 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Franziska.Seer@marburg-stadt.de | |
| Ortrud Simon | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6971 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Ortrud.Simon@marburg-stadt.de | |
| Beate Zimmermann | |
| Amt / Bereich 91 - Personalrat Stadtverwaltung Markt 7 35037 Marburg Telefon: 06421 201-9100 E-Mail: personalrat@marburg-stadt.deE-Mail: Beate.Zimmermann@marburg-stadt.de Aufgaben: | |
| Sarah Bauerbach | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6964 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: sarah.bauerbach@marburg-stadt.de | |
| Marlene Hölzer | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6966 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: marlene.hoelzer@marburg-stadt.de | |
Organisationseinheit
| Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde | |
| Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6964 Telefon: 06421 201-6968 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind. |