Inhaltsbereich
Informationen der Ortsbeiräte
Die Universitätsstadt Marburg hat 25 Stadtteile mit einem eigenen Ortsbeirat und einer Ortsvorsteherin oder einem Ortsvorsteher.
Wer sitzt im Ortsbeirat?
Die Mitglieder des Ortsbeirats werden von den Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Stadtteils gewählt – und zwar bei den allgemeinen Kommunalwahlen, zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung.
Die Anzahl der Mitglieder der Ortsbeiräte richtet sich nach der Zahl der Einwohner*innen im jeweiligen Stadtteil. In den größten Stadtteilen bestehen die Ortsbeiräte aus neun Personen, in den kleineren sind es drei.
Alle arbeiten ehrenamtlich. Das heißt, sie bekommen kein Gehalt, sondern machen diese Arbeit freiwillig für das Gemeinwohl.
Was macht der Ortsbeirat?
Der Ortsbeirat soll die Interessen der Menschen im Stadtteil vertreten. Er wird deshalb bei wichtigen Themen, die den Stadtteil betreffen, angehört. Zum Beispiel bei der Gestaltung öffentlicher Plätze, der Verkehrsführung oder der Stadtteilentwicklung.
Der Ortsbeirat kann Vorschläge machen und seine Meinung sagen. Er kann aber nicht alles selbst entscheiden – das bleibt meistens Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung. Diese kann dem Ortsbeirat aber bestimmte Angelegenheiten zur endgültigen Entscheidung übertragen.
Wie arbeitet der Ortsbeirat?
Nach der Wahl treffen sich die Mitglieder zum ersten Mal und wählen eine*n Vorsitzende*n: Die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher und mindestens eine*n Stellvertreter*in.
Der Ortsbeirat muss mindestens viermal im Jahr zusammenkommen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Wenn sich nicht genug Menschen zur Wahl aufstellen lassen, wird kein Ortsbeirat gebildet. Auch wenn zu viele Mitglieder ausscheiden und der Ortsbeirat nur noch weniger als drei Mitglieder hat, gibt es – bis zur nächsten Wahl - keine offizielle Vertretung für den Stadtteil.
Weitere Informationen zur Wahl und den Aufgaben von Ortsbeiräten finden Sie in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Wie Ortsbeiräte eingerichtet und aufgelöst werden, ist in §81 der HGO geregelt.
Organisationseinheit
| Fachdienst 09 - Unterstützung kommunaler Gremien | |
| Rathaus Markt 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-9170 Telefax: 06421 201-1548 E-Mail: gremien@marburg-stadt.de | Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 – 16:30 Uhr |