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Schulbezirke
Gem. § 143 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung des Schulträgers zu bilden. Dies bedeutet, dass durch diese Satzung festgelegt ist, welche Grundschule von den Schüler/innen der Stadt Marburg zu besuchen ist.
Sie können nachfolgend die Schulbezirkssatzung der Stadt Marburg aufrufen und daran ersehen, welcher Grundschule Ihre Wohnung zugewiesen ist.
Diese können Sie nach dem Öffnen mit der Tastenkombination "Strg" und "f" nach Ihrem Straßennamen durchsuchen. Dieser Hilfeassistent macht Sinn, da die Sortierung der Satzung nicht nach Straßen vorgenommen wurde, sondern nach Schulen.
Die drei beruflichen Schulen der Stadt Marburg sind - historisch gewachsen - folgenden beruflichen Branchen zugeordnet:
Die Adolf-Reichwein-Schule ist die gewerblich-technische Schule mit den Berufsfeldern Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Drucktechnik, Chemie, Physik, Biologie, Körperpflege, Raumtechnik und Farbgestaltung.
Die Käthe-Kollwitz-Schule ist zuständig für nichttechnische gewerbliche Berufe und für sozialpflegerische Berufe (Berufsfelder Ernährung und Hauswirtschaft).
In den Kaufmännischen Schule der Universitätsstadt Marburg werden die kaufmännischen und verwaltenden Berufe, die Berufe im Gesundheitswesen und - gemeinsam mit der Adolf-Reichwein-Schule - die neuen IT-Berufe unterrichtet.
Diese Regelungen können Sie auf der Seite Schulbezirksgrenzensatzung für die beruflichen Schulen nachlesen.
Darüber hinaus wurde im Mai 2014 eine Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf abgeschlossen, die in bestimmten Ausbildungsberufen die jeweils zuständige Berufsschule regelt.
Weitere Details über die Beschulung der aktuellen Ausbildungsberufe und die jeweiligen Einzugsbereiche in Hessen können Sie den Verordnungen bzw. Erlassen im seitlichen Download-Bereich entnehmen.