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Schulraumüberlassungen
Schulanlagen der Universitätsstadt Marburg dienen vorrangig der Erfüllung der Bildungsaufgaben im Rahmen des Hess. Schulgesetzes. Sie können stundenweise zur Verfügung gestellt werden, soweit sie dafür geeignet sind und dadurch die Interessen der Schule oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Ein Anspruch auf Überlassung von Schulanlagen besteht nicht.
Schulanlagen können von montags - freitags in der unterrichtsfreien Zeit bis 22.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzungszeiten werden im einzelnen von den Fachdiensten Schule und Sport im Einvernehmen mit der betreffenden Schule und den Benutzern festgelegt. Eine Vergabe von Schulanlagen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferienzeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Für die Vergabe der Schulanlagen zur außerschulischen Nutzung ist der Magistrat der Stadt Marburg - Fachdienst Schule - zuständig. Bei der Überlassung von Turnhallen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Sport. Anträge auf Überlassung sind rechtzeitig mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Termin bei den Fachdiensten einzureichen. Mit dem Antrag ist die Art und der Zweck der beabsichtigten Benutzung anzugeben, darüber hinaus die Anzahl der beantragten Schulräume und die genaue Benutzungszeit. Außerdem ist eine verantwortliche Aufsichtsperson namentlich zu benennen.
Für die Benutzung von Schulräumen werden unterschiedliche Entgelte erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in der Benutzungsordnung für Schulanlagen.
Organisationseinheiten
Fachdienst 40 - Schule | |
Stadtverwaltung Barfüßerstraße 52 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1501 Telefax: 06421 201-1418 E-Mail: schule@marburg-stadt.de | Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr und nach Vereinbarung |