Inhaltsbereich
Soldatengraben und Schülerhecke bei Ockershausen
Das Gebiet „Soldatengraben und Schülerhecke bei Ockershausen“ wird auf rund 58 Hektar als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Der Schutzstatus soll die artenreiche Kulturlandschaft bewahren und die natürlichen Lebensräume sichern.
Landschaft als einzigartiges Kulturerbe
Die Landschaft rund um den Soldatengraben und die Schülerhecke bei Ockershausen zeichnet sich durch eine jahrzehntelange Entwicklung aus und ist von einer bemerkenswerten Vielfalt geprägt. Mit ihren kleinen Flurparzellen, steilen Hanglagen und den charakteristischen Plateauflächen bietet das Gebiet zahlreiche Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Besonders die Kombination aus extensiven Wiesen, alten Streuobstbeständen, Hecken und Feldgehölzen sorgt für ein einzigartiges Mosaik aus verschiedenen Biotopen.
Die Region ist Heimat zahlreicher Tierarten, wie etwa der Zauneidechse und der Schlingnatter, die auf den sonnenexponierten Hängen ideale Lebensbedingungen finden. Bruthöhlen, Fledermausquartiere und eine reiche Flora sind Indikatoren für die ökologische Bedeutung dieses Gebiets.
Der Bereich zwischen der alten Weinstraße und Ockershausen wurde auf einer Fläche von rund 58 Hektar als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) ausgewiesen. Der Beschluss zur Ausweisung wurde Ende November 2024 einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gefasst, die Verordnung trat am 16.12.2024 in Kraft.
Was „Geschützter Landschaftsbestandteil“ bedeutet
„Geschützter Landschaftsbestandteil“ bedeutet, dass bestimmte Naturgebiete besonders geschützt sind, ähnlich wie Naturdenkmäler. Dabei geht es nicht um das gesamte Gebiet, sondern nur um bestimmte Bereiche wie Streuobstwiesen, Hecken, Feldgehölze und andere wertvolle Lebensräume. Dazu gehören auch einzelne Bäume, Steinbrüche und Glatthaferwiesen. Dieser Schutz ist im Paragraph 29Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt.
Ziele und Maßnahmen des Schutzgebiets
Im Vorfeld der Ausweisung wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirats, Vertretern von Naturschutzverbänden, Jagd und Landwirtschaft. Gemeinsam wurden konkrete Maßnahmen und Vorgaben erarbeitet, die sicherstellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung und Jagd weitgehend unberührt bleiben. Es werden keine bindenden Vorgaben zur Bewirtschaftung gemacht; stattdessen sollen Veränderungen auf freiwilliger Basis und durch gezielte Fördermittel im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umgesetzt werden.
Ziel ist es, die negativen Entwicklungen der letzten Jahrzehnten rückgängig zu machen und die ökologische Qualität des Gebiets zu verbessern.
Erholung und Naturerlebnis im geschützten Gebiet
Die Ausweisung des Gebiets als Geschützter Landschaftsbestandteil soll nicht nur dem Naturschutz dienen, sondern auch der Naherholung der Bürger*innen. Spaziergänge und Naturführungen sind ausdrücklich erwünscht und sollen ein intensives Erleben der Landschaft ermöglichen.
Jedoch wurden bestimmte Vorkehrungen getroffen, um die Natur zu schützen. Besonders die zunehmende Verschmutzung durch Hundekot und das Hetzen von Wildtieren durch Hunde stellen eine Herausforderung dar. Daher gilt im gesamten Schutzgebiet nun eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Tierwelt, ohne das Gebiet als Erholungsort zu beeinträchtigen.
Hinweise für Besucher*innen
-
Leinenpflicht für Hunde: Um die Wildtiere und das empfindliche Ökosystem zu schützen, müssen Hunde im gesamten Schutzgebiet an der Leine geführt werden.
-
Erholung und Naturerlebnis: Spaziergänge und Naturführungen sind erlaubt und erwünscht – Besucher*innen sollten aber die Natur respektieren und auf den Wegen bleiben.
-
Förderung des Naturbewusstseins: Durch die Einbindung von Naturschutzverbänden und lokalen Akteuren wird eine nachhaltige Nutzung des Gebiets angestrebt, die sowohl den Natur- als auch den Erholungswert des Gebiets wahren.
Ansprechperson
| Dr. Franziska Seer | |
| Amt / Bereich Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6968 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Franziska.Seer@marburg-stadt.de | |
