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Umweltzone Marburg
In Marburg kam es immer wieder zu Überschreitungen der europaweit geltenden EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe. Um dem entgegenzuwirken, wurde in Marburg eine Umweltzone eingeführt. Sie soll Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch den motorisierten Straßenverkehr reduzieren.
© Georg Kronenberg
Was ist eine Umweltzone?
Das Land Hessen hat im Februar 2016 den Luftreinhalteplan für Mittel- und Nordhessen – Teilplan Marburg – aktualisiert. Hierin wird für das Stadtgebiet Marburg zum 01.04.2016 eine Umweltzone angeordnet. Durch diese und weitere Maßnahmen sollen die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Stickstoffdioxidbelastung (NO2 ) eingehalten werden können. Umweltzonen wurden auch in anderen Städten angeordnet.
In einer Umweltzone dürfen nur schadstoffarme Pkw und Lkw fahren. Für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß besteht ein Fahrverbot. Das betrifft vor allem Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter und ältere Fahrzeuge mit Benzinantrieb ohne geregelten Katalysator. Die Fahrverbote gelten unabhängig von der aktuellen Schadstoffbelastung der Luft.
Was soll die Umweltzone bewirken?
Die Umweltzone ist ein wichtiger Beitrag zur Senkung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe. Sie trägt zum Schutz der persönlichen Gesundheit und der Luftqualität bei.
Wo genau ist die Umweltzone in Marburg?
Die Karte zur Umweltzone können Interessierte herunterladen: www.marburg.de/karteumweltzone.
Wer darf die Umweltzone befahren?
In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die
- mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind oder
- von der Kennzeichnungspflicht befreit sind oder
- eine gültige Ausnahmegenehmigung vorweisen können.
Wo bekomme ich grüne Plaketten?
Die Plaketten können bei den Kfz- Zulassungsstellen, amtlichen Prüfstellen (TÜV, Dekra usw.) sowie den zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben erworben werden.
Wo und wie lange gilt die Plakette?
Die Plakette gilt in allen deutschen Umweltzonen unbefristet, solange das Fahrzeug das gleiche Kennzeichen hat. Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette.
Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?
Für Ausnahmegenehmigungen ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass alle allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten:
- Das Fahrzeug war vor dem 01.08.2014 auf den Antragsstellenden zugelassen und
- dem Antragsstellenden steht für den beantragten Fahrtzweck kein anderes auf ihn zugelassenes Fahrzeug, das die Zulassungsvoraussetzungen für die Umweltzone erfüllt, zur Verfügung und
- eine Nachrüstung des Fahrzeugs ist technisch nicht möglich (Nachweis erforderlich) und
- eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar (Nachweis erforderlich).
Das Antragsformular Ausnahmegenehmigung herunterladen
Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist der Fachdienst Straßenverkehr.
Folgende Fahrzeug ohne „grüne“ Plakette benötigen keine Ausnahmegenehmigung:
• Motorräder (Zwei- und Dreiräder)
• Oldtimer (H-Kennzeichnung)
• Fahrzeuge mit Schwerbehinderten (Kennzeichen „aG“, „H“, „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
• Krankenwagen, Arztwagen
• Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO wie Feuerwehr, Polizei, Zoll, Müllabfuhr etc.
• land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
• mobile Maschinen und Geräte
Organisationseinheit
| Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel | |
| Software-Center 5 A 35037 Marburg Telefon: +49 6421 201-6999 | Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung |
| Fachdienst 33 - Straßenverkehr | |
| Schubertstraße 8 B 35043 Marburg Telefon: 06421 201-1331 Telefax: 06421 201-1579 E-Mail: ordnung@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung |