Universitätstadt Marburg

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Leben in Marburg > Bürgerservice > Dienstleistungen

Anzeige einer Hausgeburt

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die benötigten Unterlagen schauen Sie bitte bei Geburten, Geburtsanmeldung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

« zurück

Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1251
    Telefax: 06421 201-1597
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis.

    T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟:
    Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr
    Dienstag: 8 – 11 Uhr
    Mittwoch: 8 – 11 Uhr
    Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr
    Freitag: 8 – 11 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen!
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

Infospaltenblock auf- und zuklappenOnline-Services der Stadt

Online Dienstleistungen - online beantragen, online bezahlen

Infospaltenblock auf- und zuklappenVerwaltungsportal Hessen

Wappen von Hessen links, mit Schriftzug Verwaltungsportal Hessen rechts.
Mobile Navigation schliessen