Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
Endet die Hundehaltung in Marburg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen schriftlich über das Formular „Abmeldung eines Hundes“ oder über unseren Onlinedienst anzuzeigen. Bei Abgabe des Hundes sind hierbei auch Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben. Weiterhin ist die Hundesteuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben.
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Ansprechperson| Janina Kaiser | |
| SachbearbeitungAmt / Bereich Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben Stadtverwaltung, Zimmer 204 // 2. OG Markt 7 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1230 E-Mail: steuer@marburg-stadt.de
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| Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben | |
| Stadtverwaltung Markt 9 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1230 Telefax: 06421 201-1578 E-Mail: steuer@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de | Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
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Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22),
und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren. Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg. | |
Dokumente| Abmeldung_Hund.pdf (133 kB) |
Formulare zum Download| Abmeldung Hund (199 KB) |