Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese kann im Stadtbüro ausgestellt werden.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, bevollmächtigen Sie eine andere Person, die Lebensbescheinigung ausstellen zu lassen.
