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Mahnung

Bemerkungen

Eine Mahnung wird erstellt, wenn eine Forderung bis zum Fälligkeitstag nicht gezahlt wurde. Zusätzlich fallen dann Mahn- und Säumniszuschläge an.

Sollte der Zahlungseingang anschließend auch nicht erfolgen wird die Vollstreckung eingeleitet.



Sie haben eine Mahnung erhalten obwohl Sie den genannten Betrag gezahlt haben?
Dann rufen Sie uns bitte an! Die Telefonnummer der/des für Sie zuständigen Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiters finden Sie auf der Mahnung.

Um Ihre Einzahlung zu finden benötigen wir das Datum der Belastung auf Ihrem Kontoauszug sowie den angegebenen Verwendungszweck und das Empfängerkonto (Kontonummer der Stadt Marburg).
Mit diesen Angabe ist das Auffinden Ihrer Zahlung leicht und schnell.

Wie und wann Sie uns erreichen erfahren Sie in dem rechts oben angelegten Link.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 21 - Kasse und BuchhaltungStandort anzeigenNeues Forum
    Neue Kasseler Straße 62 A
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-0
    Telefax: 06421 201-1747
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag
    von 08:00 - 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    Aufzug vorhanden: ja

    Der Fachdienst Kasse und Buchhaltung ist mit der Erledigung der hier anfallenden Aufgaben betraut.

    Hierzu gehören:
    - Annahme und Verbuchung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben
    - Verwaltung der Kassenmittel
    - Verwaltung von Wertgegenständen
    - Buchführung einschließlich Sammlung der Belege.

    Der Kasse und Buchhaltung obliegen weiterhin die Vollstreckungsaufgaben nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG).

  • Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigenStadtverwaltung
    Markt 9
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1230
    Telefax: 06421 201-1578
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Telefonsprechzeiten:
    Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

    Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

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Wappen von Hessen links, mit Schriftzug Verwaltungsportal Hessen rechts.
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