Eine Mahnung wird erstellt, wenn eine Forderung bis zum Fälligkeitstag nicht gezahlt wurde. Zusätzlich fallen dann Mahn- und Säumniszuschläge an.
Sollte der Zahlungseingang anschließend auch nicht erfolgen wird die Vollstreckung eingeleitet.
Sie haben eine Mahnung erhalten obwohl Sie den genannten Betrag gezahlt haben?
Dann rufen Sie uns bitte an! Die Telefonnummer der/des für Sie zuständigen Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiters finden Sie auf der Mahnung.
Um Ihre Einzahlung zu finden benötigen wir das Datum der Belastung auf Ihrem Kontoauszug sowie den angegebenen Verwendungszweck und das Empfängerkonto (Kontonummer der Stadt Marburg).
Mit diesen Angabe ist das Auffinden Ihrer Zahlung leicht und schnell.
Wie und wann Sie uns erreichen erfahren Sie in dem rechts oben angelegten Link.