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Einbürgerung

Allgemeine Informationen

Hinweise zu den Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer/Innen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten:

Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.

Ab dem 27. Juni 2024 dürfen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsland dies nicht erlaubt – erkundigen Sie sich dazu ggf. bei Ihrer Auslandsvertretung.


Einbürgerungsvoraussetzungen:

5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) 

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul, Studien oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  • Niederlassungserlaubnis, auch mit vielen befristeten Aufenthaltserlaubnissen möglich
  • Kenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit
  • Unterhaltsfähigkeit

Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII prüft das Regierungspräsidium, ob die Einbürgerung im Einzelfall trotzdem möglich ist.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie unseren online-Fragebogen und beachten Sie, 

dieser Fragebogen ist noch nicht der Antrag !

Füllen Sie den Fragebogen aus und fügen Sie unbedingt die entsprechenden Nachweise bei, die Sie bitte hochladen. Dieser Fragebogen hilft uns, Ihnen zu sagen, ob Unterlagen fehlen oder Sie vielleicht gar keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.

Hier ist der Link zum Fragebogen: Erstberatung Einbürgerung

Wenn Sie antragsberechtigt sind, müssen Sie danach noch persönlich vorsprechen. Dazu melden wir uns bei Ihnen und sprechen mit Ihnen einen Termin ab.

Wichtig ist, dass Sie vor Ihrer Vorsprache alle Antragsunterlagen gelesen und ausgefüllt haben und dass Sie alle anderen Unterlagen im Original und in Kopien mitbringen, andernfalls müssen wir leider einen neuen Termin vereinbaren.

Bitte bereiten Sie sich auch etwas auf die Loyalitätserklärung vor, wir werden dazu Fragen stellen.

Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich!

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

Einbürgerung
(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 34/36 - EinbürgerungStandort anzeigen
Frauenbergstraße 31
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-3699
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.­de/eb

Vorsprache nur mit Termin! 

In dringenden Fällen können Sie uns telefonisch zu folgenden Zeiten erreichen: 

Montag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 10:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Wir führen telefonisch keine Erstberatung durch. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens bitten wir Sie zudem, keine Anfrage zum Sachstand zu stellen. Vielen Dank. 

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