Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften muss der Magistrat der Universitätsstadt Marburg als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich, möglichst im Frühjahr nach der Frostperiode, die Standfestigkeit der Grabmale auf seinen Friedhöfen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überprüfen lassen. Für die Standfestigkeit der Grabdenkmäler sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätte verantwortlich.
Die Überprüfung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung ab dem 25.03.2024.
Grabmale, die mit einem Warnaufkleber gekennzeichnet wurden (siehe Bild), sind unverzüglich durch eine Fachfirma sachgerecht befestigen zu lassen.
Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabsteinen, welchen diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für die sich daraus ergebenden Schäden.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass der Magistrat der Universitätsstadt Marburg verpflichtet ist, diese Prüfung jährlich durchzuführen.
Wir bitten die Nutzungsberechtigten, für die Standfestigkeit zu sorgen.