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Ausweise und Pässe
Alle Bundesbürger*innen müssen einen Identitätsnachweis haben: einen Personalausweis oder Reisepass. Auch für Reisen ins Ausland braucht man sie. Beides können Sie bei der Stadt Marburg beantragen: Welche Unterlagen Sie dafür brauchen, mit welchen Gebühren und Fristen Sie rechnen müssen.
Warum benötige ich einen Personalausweis oder Reisepass?
In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht. Das bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen müssen.
Wer ins Ausland reist, braucht ein gültiges Ausweisdokument. Das gilt auch für Kinder. Wann Sie welches Dokument brauchen:
- Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU), Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.
- Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie meist einen Reisepass. Bitte beachten Sie: Die Einreise ohne Visum ist in manche Staaten nur möglich, wenn der Reisepass noch mehrere Jahre gültig ist.
- Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Wie beantrage ich einen Personalausweis?
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich ins Stadtbüro kommen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten persönlich ins Stadtbüro kommen, wenn für sie ein Personalausweis beantragt werden soll. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- ein Identitätsdokument (alter Personalausweis/Reisepass, Kinderreisepass)
- eine Personenstandsurkunde (etwa Geburtsurkunde)
Einen Termin im Stadtbüro können Sie ganz bequem online vereinbaren: Zur Online-Terminvergabe im Stadtbüro
Übrigens: Wenn sich der Familienname ändert, etwa durch Heirat, muss auch ein neuer Personalausweis beantragt werden. Denn nach einer Namensänderung ist der Personalausweis ungültig.
Ablauf, Dauer und Gebühren
Die Antragstellung im Stadtbüro dauert in der Regel wenige Minuten. Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei bis drei Wochen. Den aktuellen Status Ihres Dokuments können Sie jederzeit online abrufen: www.marburg.de/dienstleistung/dokumentenstatus
Wenn die Zeit drängt oder Sie Ihren Personalausweis verloren haben, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der Vorteil: Den vorläufigen Personalausweis können Sie sofort mitnehmen. Er ist maximal drei Monate gültig.
Je nach Alter und Gültigkeit betragen die Gebühren für einen Personalausweis zwischen zehn und 37 Euro. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
Personalausweis verloren oder gestohlen
Wurde Ihnen der Personalausweis gestohlen? Haben Sie Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie den Verlust zu Ihrem eigenen Schutz der Polizei melden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion, sollten Sie diese unverzüglich sperren lassen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie zum Beispiel auf der Website des Bundesministeriums für des Inneren und für Heimat: https://www.personalausweisportal.de/auweis-weg.
Die Online-Ausweisfunktion
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie sich im Internet oder bei Behörden sicher ausweisen. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie zum Beispiel im Internet
- BAföG beantragen,
- die Steuererklärung elektronisch an Elster übergeben,
- Ihren Rentenbescheid einsehen,
- eine SIM-Karte aktivieren,
- ein Bankkonto online eröffnen,
- Ihren Punktestand in Flensburg abfragen oder
- ein Führungszeugnis beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem beim Bundesministerium für das Innere und Heimat: www.bmi.bund.de/online-ausweisfunktion.
Wie beantrage ich einen Reisepass?
Für den Antrag müssen Sie ebenfalls persönlich ins Stadtbüro kommen und die gleichen Unterlagen mitbringen, wie für einen Personalausweis.
Den Termin im Stadtbüro können Sie bequem online vereinbaren: Zur Online-Terminvergabe
Ablauf, Dauer und Gebühren
Auch diese Antragstellung im Stadtbüro dauert nur wenige Minuten. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Den aktuellen Status Ihres Dokuments können Sie online abrufen: www.marburg.de/dienstleistung/dokumentenstatus
Wenn die Zeit drängt, können Sie:
- einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser gilt maximal ein Jahr. Er wird direkt im Stadtbüro ausgestellt. Bitte beachten Sie: Mit einem vorläufigen Reisepass können Sie nicht in alle Länder einreisen, darunter auch die USA.
- einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein normaler Reisepass, er wird aber gegen eine Gebühr (32 Euro) schneller hergestellt und kann nach vier Werktagen im Stadtbüro abgeholt werden.
Die Kosten für einen Reisepass liegen je nach und Lebensjahr zwischen 26 und 70 Euro. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
Ausweisdokumente für Kinder
Auch Kinder brauchen für Reisen ins Ausland ab ihrer Geburt ein gültiges Ausweisdokument.
- Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis.
- Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Der sogenannte Kinderreisepass wurde am 1. Januar 2024 abgeschafft. Davor ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes und die erforderlichen Ausweisdokumente.
Informationen hierzu bieten unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Ausweisdokumente für in Marburg nicht gemeldete Personen
Auch für Menschen, die nicht in Marburg gemeldet sind, kann in Ausnahmefällen ein Ausweisdokument ausgestellt werden. Dazu benötigt die Stadt Marburg die Ermächtigung durch die Hauptwohnsitzgemeinde (bei im Ausland lebenden Deutschen die Ermächtigung vom Konsulat).
Die Gebühren sind abweichend:
- in Deutschland gemeldete Personen: Personalausweis + 13 Euro
- nicht in Deutschland gemeldet: Personalausweis + 30 Euro
- bei Reisepässen fällt die doppelte Gebühr an
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail beim Stadtbüro.
Was nach einem Umzug passiert
Im Rahmen einer Anmeldung (Zuzug von außerhalb neu nach Marburg) oder einer Ummeldung (innerhalb von Marburg) kommt ein Adressaufkleber auf den Personalausweis. Im Reisepass wird der Eintrag zum Wohnort (keine komplette Anschrift) geändert.
An- und Ummeldung können mit vorheriger Terminvereinbarung oder zu den offenen Sprechzeiten erfolgen. Die mitzubringenden Unterlagen finden Sie in den Dienstleistungen