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Reisepass beantragen

Allgemeine Informationen

Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.

Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe. Es gelten die allgemeinen Bedingungen.

 

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.

Voraussetzungen

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.

Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
  • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
  • evtl. Einverständniserklärung der Eltern
  • biometrisches Lichtbild

Anforderungen an das Lichtbild

  • aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
  • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

 

Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig

70,00 Euro

Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig

37,50 Euro

48-Seiten-Pass

zzgl. 22,00 Euro

Expresspass

zzgl. 32,00 Euro

vorläufiger Reisepass

26,00 Euro

Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit

Doppelte Gebühr

Nicht zuständige Behörde

Doppelte Gebühr

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Bearbeitungsdauer

Das Beantragen des Reisepasses dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro kann in der Regel mehrere Wochen dauern.

Ob der Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.

In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.

In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann.

Hinweis: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.

Was sollte ich noch wissen?

Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.

Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.

Bemerkungen

Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.

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    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
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    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

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