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Die Stadt und ihre Beteiligungen an Gesellschaften
Konzern Universitätsstadt Marburg
Der Hessische Landtag hat mit dem "Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze", das am 10. Februar 2005 in Kraft getreten ist, eine deutliche Veränderung des Gemeindewirtschaftsrechts vorgenommen. Neben den verschärften Bestimmungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der hessischen Städte und Gemeinden wurde dabei auch die erstmalige Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes gesetzlich verankert.
Nach dem neu in die Hessische Gemeindeordnung (HGO) eingefügten § 123 a hat "die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt." Gemäß § 123 a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht "in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen."
Nach der Befassung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beteiligungsbericht erfolgt dessen Veröffentlichung im Internetauftritt der Universitätsstadt Marburg. Die jeweils aktuelle Fassung können Sie über den Navigationspunkt links einsehen. An dieser Stelle erhalten Sie auch entsprechende Informationen zu den Beteiligungen und Beteiligungsformen der Stadt Marburg.
Die Beteiligungen der Stadt Marburg untergliedern sich in privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Beteiligungen. Die privatrechtlichen Beteiligungen untergliedern sich in Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften, die öffentlich-rechtlichen Beteiligungen untergliedern sich nochmals in selbstständige und nichtselbstständige Körperschaften.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie auf einen Blick entnehmen, an welchen Unternehmen die Stadt Marburg beteiligt ist. Weitergehende Einzelheiten zu den jeweiligen Formen erhalten Sie über die Navigationspunkte im linken Bereich.
Die Universitätsstadt Marburg ist an den folgenden Unternehmen beteiligt:
Privatrechtliche Beteiligungen der Stadt Marburg
Beteiligungen an Eigengesellschaften:
- Stadtwerke Marburg GmbH – „SWMR“ (100 %)
- Stadtwerke Marburg Consult GmbH (100%ige Tochter der SWMR)
- Marburger Verkehrsgesellschaft mbH (100%ige Tochter der SWMR)
- Marburger Entsorgungsgesellschaft mbH (100%ige Tochter der SWMR)
- Marburger Kommunalentsorgungs-GmbH (100%ige Tochter der SWMR)
- Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH – „SWImm“ (100%ige Tochter der SWMR)
- Windparkverwaltung Marburg GmbH (100%ige Tochter der SWMR)
- Stadtwerke Marburg Windenergie GmbH & Co. KG – „SWM Windenergie“ (100%ige Tochter der SWMR)
- Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH (100 %)
- Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH – „MAH“ (100 %)
- Marburger Service GmbH (100%ige Tochter der MAH)
Beteiligungen an Beteiligungsgesellschaften:
- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Marburg mbH (94,82 %)
- Software Center Marburg Besitz- u. Verwaltungs-GmbH (90%ige Beteiligungsgesellschaft der SWImm)
- GrundNetz GmbH (51%ige Beteiligungsgesellschaft der SWMR)
- Marburger Stadt und Land Tourismus GmbH (50 %)
- Hessisches Landestheater Marburg GmbH (50 %)
- Praxis – Gemeinnützige Beschäftigungs- u. Bildungsgesellschaft mbH (43,19 %)
- InterKom GmbH (25 %)
- Nahwärme Biedenkopf GmbH (23,9%ige Beteiligungsgesellschaft der SWMR)
- Windpark Hassenhausen GmbH & Co. KG (20%ige Beteiligungsgesellschaft der SWMR Winderergie)
- fünfwerke GmbH & Co. KG – „fünfwerke“ (20%ige Beteiligungsgesellschaft der SWMR)
- fünfwerke Verwaltungs GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der fünfwerke)
- Gasversorgung Biedenkopf GmbH (10%ige Beteiligungsgesellschaft der SWMR)
- Integral gGmbH (9,09 %)
- Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG – „EMB“ (8,2%ige Beteiligungsgesellschaft der SWMR)
- Energie Marburg-Biedenkopf Verwaltungs GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der EMB)
- EMB Netz GmbH & Co. KG – „EMB Netz“ (61%ige Beteiligungsgesellschaft der EMB)
- EMB Netz Verwaltungs GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der EMB Netz)
- Regionalmanagement Mittelhessen (5,4 %)
- Rhein-Main-Verkehrsverbund (3,7 %)
- Mainova Gemeinschaftswindpark Hohenahr GmbH & Co. KG (2,5%ige Beteiligungsgesellschaft der SWMR)
- Hessische Landgesellschaft mbH (0,02 %)
- Stiftung Heilige Elisabeth (50 %)
Öffentlich-rechtliche Beteiligungen der Stadt Marburg
Beteiligungen an selbstständigen Körperschaften:
- Stiftung St. Jakob (100 %)
- Abwasserverband Marburg (40 %)
- Wasserverband Lahn-Ohm (25,15 %)
- Sparkasse Marburg-Biedenkopf (25 %)
- Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (13,91 %)
- ekom21-KGRZ Hessen (0,44 %)
Beteiligungen an nichtselbständigen Körperschaften:
- Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (100 % - Eigenbetrieb)
Analog zu den auf unterschiedlichen Ebenen sowohl der Privatwirtschaft als auch verschiedener Gebietskörperschaften initiierten Regelungen einer guten Unternehmensführung, dem sog. Corporate Governance Kodex, besteht auch für die Beteiligungen der Universitätsstadt Marburg die Notwendigkeit einer einheitlichen und strukturierten Steuerung und Überwachung.
Wenngleich diese Beteiligungen unterschiedliche Rechtsformen und Aufgabenstellungen aufweisen, besteht gleichwohl aus Sicht der Universitätsstadt Marburg als Eigentümerin, Anteilseignerin oder Mitglied die Notwendigkeit einer an einheitlichen Regeln und Strukturen ausgerichteten Steuerung. Dabei ist zu differenzieren zwischen den verschiedenen gesetzlich oder satzungsrechtlich normierten Organen als auch den kommunalverfassungs- bzw. gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben und Zuständigkeiten.
Die Regelungen der Beteiligungsrichtlinie (Navigationspunkt unter Downloads) sollen daher vorbehaltlich zwingend anzuwendender Rechtsvorschriften einen verbindlichen Rahmen schaffen für die verschiedenen Organe bzw. Akteure sowohl auf Seiten der Eigentümerin Universitätsstadt Marburg, die gemäß § 125 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Magistrat vertreten wird, und den Geschäftsführungen, Betriebsleitungen, Aufsichtsräten bei privatrechtlichen Beteiligungen oder bspw. Vorständen und Verbandsversammlungen bei öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden.