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Die Stadtverordnetenversammlung
...auch Stadtparlament genannt, ist das oberste städtische Organ. Sie trifft damit alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Ihre Wahlzeit beträgt 5 Jahre und sie wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Universitätsstadt Marburg gewählt.
In das Stadtparlament kann als Stadtverordneter nur gewählt werden, wer in Marburg auch seinen Wohnsitz hat. Das Gleiche gilt für die Wahl als Ortsbeiratsmitglied. Den rechtlichen Rahmen für diese kommunale Selbstverwaltung gibt die "Hessische Gemeindeordnung (HGO)".
Aufgrund der Einwohnerzahl der Universitätsstadt Marburg hat die Stadtverordnetenversammlung 59 Stadtverordnete. Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel einmal monatlich im Sitzungssaal, Barfüßerstraße 50 statt.
Unterstützt wird die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung durch die verschiedenen Ausschüsse.
Eine Übersicht über die Stadtverordneten sowie alle Vorlagen und den aktuellen Sitzungskalender finden Sie im linken Bereich.
Am 6. März 2016 fanden die letzten Kommunalwahlen statt. Die Sitzverteilung in der STVV in der jetzigen Wahlperiode sieht wie folgt aus: (Siehe Bild)
SPD | 18 Sitze |
CDU | 16 Sitze |
Bündnis 90/Die Grünen | 9 Sitze |
Marburger Linke | 8 Sitze |
Marburger Bürgerliste | 1 Sitz |
FDP | 3 Sitze |
Bürger für Marburg | 3 Sitze |
Piratenpartei | 1 Sitz |
In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach einer Kommunalwahl wird aus den Reihen der Stadtverordneten die beziehungsweise der Vorsitzende gewählt.
Nach parlamentarischem Brauch in der Universitätsstadt Marburg stellt die größte Fraktion die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher. Die Stadtverordnetenversammlung hat darum in ihrer konstituierenden Sitzung am 22.04.2016 aus ihrer Mitte Marianne Wölk (SPD) zur Stadtverordnetenvorsteherin gewählt.
Der Stadtverordnetenvorsteherin obliegen – neben der Sitzungsleitung – folgende Aufgaben:
- Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung
- Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen
- Sicherstellung des geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs
- Ausübung des Hausrechts
Die Amtsführung der Stadtverordnetenvorsteherin erfolgt neutral. Beteiligt sie sich an der politischen Debatte, hat sie für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung abzugeben.
Darüber hinaus übernimmt die Stadtverordnetenvorsteherin als "erste Bürgerin der Universitätsstadt Marburg" viele Repräsentationspflichten. Sie vertritt die Stadt bei vielfältigen protokollarischen Anlässen, beispielsweise bei Empfängen und offiziellen Besuchen inländischer und internationaler Gäste. Die Pflege der Beziehungen zu den Partnerstädten der Universitätsstadt Marburg und auch die Übernahme von Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen sind als weitere Aufgaben zu nennen.
Zur Unterstützung der Stadtverordnetenvorsteherin bei der Sitzungsleitung und zur Vertretung wählt die Stadtverordnetenversammlung Sitzung 5 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.
Dienstanschrift:
Stadtverordnetenvorsteherin der Universitätsstadt Marburg
Marianne Wölk
Rathaus / Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1209
Fax: 06421 201-1548
Mail: stadtverordnetenvorsteherin@marburg-stadt.de
Büro der Stadtverordnetenvorsteherin:
Lothar Sprenger
Telefon: 06421 201-1209
Mail: lothar.sprenger@marburg-stadt.de
Neben der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen gibt es noch weitere Gremien, die an der politischen Arbeit beteiligt sind. Dies ist zum einen
- der Magistrat (die Verwaltungsbehörde)
und zum anderen sind dies
- die Beiräte und Kommissionen sowie
- die Ortsbeiräte der Stadtteile.