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Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung
© Patricia Grähling, Stadt Marburg...auch Stadtparlament genannt, ist das oberste städtische Organ. Sie trifft damit alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Ihre Wahlzeit beträgt 5 Jahre und sie wird direkt von den Bürger*innen der Universitätsstadt Marburg gewählt.
In das Stadtparlament kann als Stadtverordnete*r nur gewählt werden, wer in Marburg seinen Wohnsitz hat. Das Gleiche gilt für die Wahl als Ortsbeiratsmitglied. Den rechtlichen Rahmen für diese kommunale Selbstverwaltung gibt die "Hessische Gemeindeordnung (HGO)".
Aufgrund der Einwohnerzahl der Universitätsstadt Marburg hat die Stadtverordnetenversammlung 59 Mitglieder. Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel einmal monatlich im Sitzungssaal, Barfüßerstraße 50 statt, aufgrund der Corona-Pandemie derzeit meist im Erwin-Piscator-Haus, Biegenstraße 15.
Unterstützt wird die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung durch die verschiedenen Ausschüsse.
Eine Übersicht über die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die Zusammensetzung der Ausschüsse, Beiräte und sonstigen Gremien sowie einen Überblick über alle Vorlagen und den aktuellen Sitzungskalender finden Sie im linken Bereich.
Am 14. März 2021 fanden die Kommunalwahlen in Hessen statt, in deren Rahmen auch die Stadtverordnetenversammlung neu gewählt wurde. Aus dem Wahlergebnis ergibt sich für die Stadtverordnetenversammlung folgende Sitzverteilung in der aktuellen Legislaturperiode: (Siehe Bild)
Bündnis 90/Die Grünen |
15 Sitze |
SPD |
14 Sitze |
CDU |
13 Sitze |
Marburger Linke |
7 Sitze |
Klimaliste Marburg |
4 Sitze |
FDP |
2 Sitze |
Bürger für Marburg |
2 Sitze |
AfD |
1 Sitz |
Piratenpartei |
1 Sitz |
In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach einer Kommunalwahl wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihren Reihen einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende. Sie/er trägt die Bezeichnung Stadtverordnetenvorsteher*in.
Nach parlamentarischem Brauch in der Universitätsstadt Marburg stellt die größte Fraktion die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher. Diesem Brauch folgend hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung am 23.04.2021 aus ihrer Mitte Frau Dr. Elke Neuwohner (B90/Die Grünen) einstimmig zur Stadtverordnetenvorsteherin gewählt.
Ihr obliegen nach den Bestimmungen der HGO – neben der Sitzungsleitung – u. a. folgende Aufgaben:
- Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung
- Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen
- Sicherstellung des geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs
- Ausübung des Hausrechts
Die Amtsführung der Stadtverordnetenvorsteherin erfolgt neutral. Beteiligt sie sich in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung an der politischen Debatte, hat sie für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung abzugeben.
Darüber hinaus übernimmt die Stadtverordnetenvorsteherin als "erste Bürgerin der Universitätsstadt Marburg" auch viele repräsentative Aufgaben. Sie vertritt die Stadt bei vielfältigen protokollarischen Anlässen, beispielsweise bei Empfängen und offiziellen Besuchen inländischer und internationaler Gäste. Die Pflege der Beziehungen zu den Partnerstädten der Universitätsstadt Marburg und auch die Übernahme von Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen sind als weitere Aufgaben zu nennen.
Unterstützt wird die Stadtverordnetenvorsteherin bei der Sitzungsleitung und der Übernahme repräsentativer Aufgaben durch 5 Stellvertreter*innen, die ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung gewählt worden sind.
Dienstanschrift:
Stadtverordnetenvorsteherin der Universitätsstadt Marburg
Dr. Elke Neuwohner
Rathaus / Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1209
Fax: 06421 201-1548
Mail: stadtverordnetenvorsteherin@marburg-stadt.de
Büro der Stadtverordnetenvorsteherin:
Lothar Sprenger
Telefon: 06421 201-1209
Mail: lothar.sprenger@marburg-stadt.de
Neben der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen gibt es noch weitere Gremien, die an der politischen Arbeit beteiligt sind. Dies ist zum einen
- der Magistrat(die Verwaltungsbehörde)
und zum anderen sind dies
- die Beiräte und Kommissionen sowie
- die Ortsbeiräte der Stadtteile.
- der Ausländerbeirat