Seiteninhalt
Denkmalschutz und Solarenergie
Marburg ist zu Recht stolz auf seine Baudenkmale! Viele davon befinden sich in der historischen Oberstadt, in Weidenhausen, im Südviertel und in den Stadtteilen. Die Dachansichten aus der Luft oder vom Schloss aus betrachtet sind typisch für Marburg. Diese Ansichten sollen natürlich erhalten werden.
Für den effektiven Klimaschutz sind bei Neubauten und auch beim Gebäudealtbestand Maßnahmen sinnvoll, die einen möglichst hohen Wärmeschutz sowie die Nutzung von „Erneuerbaren Energien“ beinhalten. In der historischen Altstadt und in den historischen Dorfkernen unserer Stadtteile werden Umbauten und Erweiterungen an den Gebäuden und Dächern immer vom Denkmalschutz begleitet. Auch auf diesen Gebäuden soll künftig auf Wunsch der Eigentümer verstärkt die Nutzung der Solarenergie für die Erzeugung von Strom oder Wärme ermöglicht werden.
Ein Faltblatt zeigt moderne Möglichkeiten der Gestaltung auf, die auch den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden. Zusätzlich ist das für Baudenkmale notwendige Genehmigungsverfahren erläutert und die Ansprechpartner vor Ort sind aufgeführt.
Die Gestaltung
Richtungsweisend für die Auswahl der Solarmodule ist ein „homogener Gesamteindruck“ der Dachgestaltung und der Module. Positiv wirken Solarmodule, bei denen:
- die Farbe der Solarmodule der Farbe gestalterisch zur Farbe der Dacheindeckung passt,
- auch die Einfassungsrahmen optisch mit dem Dach harmonieren,
- die Fläche der Solarmodule einen deutlichen Abstand von den umlaufenden Dachbegrenzungslinien einhält,
- die Solarmodule je nach Dachform hochkant oder quer ausgerichtet sind.
Optimal sind „Indachlösungen“. Hierbei sind die Solarmodule in die Dachfläche bündig eingepasst.
Eine vorbildliche Photovoltaikanlage auf einer denkmalgeschützten Scheune© Universitätsstadt Marburg
Nur in Einzelfällen genehmigt werden
Solarmodule, die einen unruhigen oder „gerasterten“ Gesamteindruck hinterlassen, beispielweise wenn:
- die Farbe der Solarmodule stark von der Farbe der Dacheindeckung abweicht,
- die Einfassungsrahmen silber oder sehr auffallend gefärbt sind,
- die Solarmodule die gesamte Dachfläche bedecken,
- die Module aus öffentlichen Räumen direkt einsehbar sind (z.B. Oberstadtansicht vom Schloss aus gesehen)
Die Genehmigung
Alle Bauvorhaben an Baudenkmalen sind genehmigungspflichtig und vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Somit sind auch alle Solarmodule zu genehmigen. Dies kann sowohl im Rahmen eines Bauantrages oder über eine separate denkmalschutzrechtliche Genehmigung erfolgen.
- Der Bauherr stimmt die geplante Baumaßnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Marburg ab.
- Die Untere Denkmalschutzbehörde reicht die abgestimmte Baumaßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen weiter, um das notwendige Einvernehmen herzustellen.
- Die Untere Denkmalschutzbehörde gibt die Planung der Baumaßnahme an den Marburger Denkmalbeirat zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls Stellungnahme weiter.
- Nach Zustimmung aller Beteiligten erhält der Bauherr die Genehmigung zur Errichtung einer Solaranlage auf seinem denkmalgeschützten Haus. Erst dann darf mit der Montage begonnen werden.
Kosten
Für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung fallen keine Kosten an.