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Denkmalschutz und Solarenergie
Die Stadt Marburg möchte bis 2030 klimaneutral werden. Dazu gehört auch eine klimaneutrale Energiegewinnung. Neben Windkraft ist dafür auch Solarenergie notwendig. Eine historische Altstadt mit Solaranlagen auf den Dächern kann ein harmonisches Gesamtbild ergeben.
Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern
Die Stadt Marburg ist zu Recht stolz auf ihre vielen Baudenkmale. Viele davon befinden sich in der historischen Oberstadt, in Weidenhausen, im Südviertel oder in den Stadtteilen. Die Dachansichten, aus der Luft oder vom Schloss aus betrachtet, sind typisch für Marburg und sollen natürlich erhalten werden.
Gleichzeitig sind für den effektiven Klimaschutz Maßnahmen sinnvoll, die einen möglichst hohen Wärmeschutz sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien gewährleisten. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für den Altbestand an Gebäuden.
In der historischen Altstadt und in den historischen Dorfkernen der Stadtteile werden Umbauten und Erweiterungen an den Gebäuden und Dächern immer vom Denkmalschutz begleitet. Denn auch auf diesen Gebäuden soll künftig die Nutzung der Solarenergie für die Erzeugung von Strom oder Wärme ermöglicht werden.
Wie eine gelungene Gestaltung gelingen kann
Richtungsweisend für die Auswahl der Solarmodule ist ein „homogener Gesamteindruck“ der Dachgestaltung und der Module. Positiv wirken Solarmodule, bei denen:
- die Farbe der Solarmodule gestalterisch zur Farbe der Dacheindeckung passt,
- auch die Einfassungsrahmen und die Gitternetzstruktur der Oberflächen anthrazitfarben sind (so genannte „Full-Black-Module“) und optisch mit dem Dach harmonieren,
- die Fläche der Solarmodule einen deutlichen Abstand von den umlaufenden Dachbegrenzungslinien einhält,
- die Solarmodule je nach Dachform hochkant oder quer ausgerichtet sind
Das Genehmigungsverfahren
Alle Bauvorhaben an Baudenkmalen sind genehmigungspflichtig und vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen, so auch alle Solarmodule. Dies kann sowohl im Rahmen eines Bauantrages oder über eine separate denkmalschutzrechtliche Genehmigung erfolgen. Die wichtigsten Schritte:
- Die Bauverantwortlichen stimmen die geplante Baumaßnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Marburg ab.
- Die Untere Denkmalschutzbehörde reicht die abgestimmte Baumaßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen weiter, um das notwendige Einvernehmen herzustellen.
- Nach Zustimmung aller Beteiligten erhalten die Bauverantwortlichen die Genehmigung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem denkmalgeschützten Haus. Erst dann darf mit der Montage begonnen werden.
Für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung fallen keine Kosten an.