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Förderprogramm Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder
Der Ende Juni beschlossene Klima-Aktionsplan 2030 bestätigt das Meinungsbild in Marburg: Der Verkehr macht mit circa einem Fünftel, beziehungsweise 150.000 t, einen großen Anteil der CO2-Emissionen in Marburg aus. Deswegen will die Stadtverwaltung mithilfe eines Sofortprogramms Mobilität im Rahmen des Klima-Aktionsplans 2030 jeden Einzelnen unterstützen, der oder die einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Das seit Juni 2020 bestehende Förderprogramm für Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder wurde nun überarbeitet.
Für Fahrräder, die ab dem 01.08.2022 gekauft werden, gilt die neue Richtlinie.
HINWEIS: Die seit dem 10.03.23 veröffentlichte Lastenradförderung vom Land Hessen ist nach deren Angaben NICHT mit unserer städtischen Förderung kumulierbar! (Infos dazu unter https://lastenrad.ptj.de/startseite)
Nach knapp zwei Jahren der Fahrradförderung erfolgen nun die ersten Anpassungen. Am Freitag, den 22.07.2022, hat die Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Richtlinienanpassungen beschlossen. Die modifizierte Förderung tritt zum 01. August in Kraft. Dabei wird vor allem die Förderung für Elektro-Lastenräder aufgestockt. Außerdem werden künftig auch die Anschaffungskosten für Fahrradanhänger bezuschusst. Damit fördert die Stadt weiterhin die emissionsarmen Mobilitätsformen und gestaltet so den Umstieg vom Auto auf klimafreundliche Alternativen attraktiver.
„Wir konnten bereits über 500 Bewilligungen, vor allem für den Erwerb von Elektro-Fahrrädern, ausstellen. Die Fahrradförderung kommt bei unseren Bürger*innen sehr gut an“, so Bürgermeisterin Nadine Bernshausen, Dezernentin des Fachdienstes Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel.
Jetzt wurde die Fahrradförderung angepasst. Die Anträge können nun direkt über ein Online-Antragsformular eingereicht werden. Der Zuschuss wurde bisher ausschließlich in Form von Marburg-Gutscheinen gewährt. Nun wird der Zuschuss noch mit sogenannten Klimaboni ergänzt. Ein Klimabonus entspricht einer Maßnahme, bei der 10 kg CO2 eingespart werden. 1 Klimabonus-Schein hat dabei den Wert von 1 Euro. Die Klimaboni werden bei den teilnehmenden Partner*innen angenommen. Eine aktuelle Liste ist unter klimabonus.info/marburg zu finden. Mitmachen können Unternehmen und Geschäfte, die Wert auf regionale sowie nachhaltige und fair gehandelte Rohstoffe legen.
Folgende Zuschusshöhen gelten für Fahrräder und Anhänger, die ab dem 01.08.2022 gekauft werden:
Kaufprämie Elektro-Fahrrad:
100 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 100 Klimaboni
Kaufprämie Elektro-Lastenrad:
1.000 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni
Folgende Voraussetzungen müssen beim Lastenrad gegeben sein:
- Ein zulässiges Gesamtgewicht (Fahrer*in, Lastenrad, Zuladung) von mindestens 170 Kilogramm, davon eine Lastzuladung von mindestens 40 Kilogramm.
- Es muss mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad (zum Beispiel Transportbox, Transportfläche oder zwei Kinderfahrradsitze).
Vorab-Anfragen, ob das ausgewählte Modell förderfähig ist, können für Elektro-Lastenräder gerne gestellt werden (klimaschutz@marburg-stadt.de).
Kaufprämie (Elektro-)Lasten-/Kinderanhänger:
100 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni
Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder:
500 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 26 Klimaboni, ab 2.000 km innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb
Eine Kilometerprämie für Elektro-Fahrräder wird es in Zukunft nicht mehr geben. Grund dafür sind die vielen Freizeitfahrten mit den Elektro-Fahrrädern.
Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen weiterhin einige Voraussetzungen erfüllt werden: Die Fahrräder und Anhänger müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei einem Händler mit Reparaturbetrieb erworben werden. Weiterhin darf die Motorleistung der Fahrräder 500 Watt nicht übersteigen. Der Antrag für die Kaufprämie ist spätestens sechs Monate nach Erwerb vorzulegen. Pro Haushalt und Jahr können maximal zwei Elektro-Fahrräder gefördert werden. Bei den Elektro-Lastenrädern ist eine erneute Antragstellung und Förderung erst nach Ablauf von vier Jahren möglich. Bei der Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder muss die Kilometerleistung nachgewiesen werden. Die Förderung eines (Elektro-)Lasten-/Kinderanhängers ist auf einen Antrag pro Haushalt beschränkt.
Fahrräder und Anhänger, die ab dem 01.08.22 erworben wurden:
- Digitaler Antrag: Link