Seiteninhalt
EU-Charta – Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor Ort
Das Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung hat unter Beteiligung von zahlreichen Vertreter*innen aus der Stadtverwaltung und von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen aus der Marburger Stadtgesellschaft den Dritten Marburger Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (kurz: EU-Charta) erarbeitet. Dieser Aktionsplan umfasst 47 Maßnahmen in zwölf Schwerpunkten und wurde am 21. Oktober 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Laufzeit ist 2023-2025.
© Universitätsstadt Marburg, Gero Ottmar
Die Universitätsstadt Marburg will mit ihrem Dritten Marburger Aktionsplan für die EU-Charta mit insgesamt 47 Maßnahmen in 12 Schwerpunkten die Gleichberechtigung in unterschiedlichen Bereichen weiter stärken und verbessern. Dabei werden auch Mehrfachdiskriminierungen berücksichtigt.
Der Dritte Marburger Aktionsplan EU-Charta wurde vom Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung unter breiter Beteiligung aus der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft von Februar bis September 2022 erarbeitet. Seitens politischer Gremien waren an der Erarbeitung der Ausländerbeirat, der Behindertenbeirat und die Gleichstellungskommission beteiligt.
Die Laufzeit des neuen Aktionsplans beträgt drei Jahre (2023-2025). Dabei liegt die Leitung der Umsetzung von 27 Maßnahmen bei Beteiligten aus Stadtverwaltung oder Stadtgesellschaft, 20 Maßnahmen werden federführend vom Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung umgesetzt.
Der Aktionsplan EU-Charta in Leichter Sprache
© Güte-Siegel der Deutschen Gesellschaft für Leichte Sprache e.V.
Sie finden den Aktionsplan in Leichter Sprache auf dieser Seite unter DOWNLOADS .
Schwerpunkte des Dritten Marburger Aktionsplans
Was ist eigentlich die EU-Charta?
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.“
(Einleitung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, S. 1)
- Die EU-Charta ist eine gleichstellungspolitische Erklärung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas von 2006. Derzeit wird die EU-Charta aktualisiert und um neue Themenfelder ergänzt.
- In der EU-Charta steht, in welchen Bereichen sich Städte und Landkreise dafür einsetzen können, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht tatsächlich gleiche Chancen haben – damit immer noch bestehende Benachteiligungen ausgeglichen und abgebaut werden.
- Die Grundsätze und Ziele der EU-Charta werden über Aktionspläne umgesetzt.
- Kein Aktionsplan gleicht dem einer anderen Stadt: Die Maßnahmen sind angepasst auf die lokalen Gegebenheiten, damit Gleichberechtigung auch wirklich im Alltag der Menschen ankommt.
- Die Universitätsstadt Marburg die EU-Charta 2014 unterschrieben und bereits drei Aktionspläne aufgestellt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird über Indikatoren/Messgrößen evaluiert und in Zwischen- und Abschlussberichten dokumentiert.
Aktuell
© Universitätsstadt MarburgDer Dritte Marburger Aktionsplan EU-Charta wurde am 21. Oktober 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Der Umsetzungszeitraum umfasst von 2023 bis 2025 insgesamt drei Jahre.
Der neue Aktionsplan ist in Deutsch und Englisch sowie als für Screenreader aktualisierte Version unter DOWNLOADS verfügbar.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Informationen zu früheren Aktionsplänen:
Unsere Veröffentlichungen
Veröffentlichungen rund um die Aktionspläne EU-Charta und Dokumente zum DOWNLOAD finden Sie auf der Homepage des Gleichberechtigungsreferats unter der Registerkarte "Veröffentlichungen - EU-Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern".