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Erwerbsleben und Sorgearbeit
Ziel einer wirkungsvollen Gleichstellungspolitik ist es, Frauen und Männern gleiche Verwirklichungschancen im Erwerbsleben zu eröffnen. Vor allem Frauen sind von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt betroffen, mit Folgen bis hin zur Rente. Der Arbeitsmarkt ist daher ein zentrales Feld der Gleichstellungspolitik.© Universitätsstadt Marburg
Lohn- und Gehaltsunterschiede bei Frauen und Männern
Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt rund 18 Prozent weniger als Männer. Darauf wird jährlich mit dem bundesweiten Aktionstag, © Universitätsstadt Marburgdem "Equal Pay Day", aufmerksam gemacht. Der Grundstein für den Equal Pay Day in Deutschland wurde von der Gruppe „ Business and Professional Women Germany“ (BPW) gelegt. Die BPW ist einer der ältesten und größten Berufsnetzwerke für angestellte und selbstständige Frauen. 2008 startete BPW die Initiative „Rote Tasche“, und etablierte damit den ersten bundesweiten Equal Pay Day. Seither ist die Entwicklung rasant verlaufen und immer mehr Initiativen, Einzelpersonen und Institutionen beteiligen sich mittlerweile jährlich an Aktionen rund um den Equal Pay Day.
Jährliche Veranstaltungen in Marburg
Auch das Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung organisiert jedes Jahr eine oder mehrere Veranstaltungen, um auf die bestehenden Lohn- und Gehaltsunterschiede hinzuweisen. In diesem Jahr gab es am 07. März einen "Red Lunch" in der Bottega, dem Restaurant im Erwin-Piscator-Haus. Dazu wurden kulturschaffende Frauen eingeladen, in deren Bereich die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen noch viel höher sind. Dazu können Sie einen Beitrag des Hessischen Rundfunks "Equal Pay Day in Hessen" hier ansehen.
Wichtige Informationen zum Equal Pay Day
© Business and Professional Women Germany e.V.
Im Jahr 2020 beträgt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern 21 Prozent. Dieser Wert hat sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dieser sogenannte Gender Pay Gap beschreibt den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen im Vergleich zum Bruttostundenverdienst von Männern.
Angenommen, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer nicht mehr besteht – Frauen also gleich viel verdienen wie Männer – so symbolisiert der Equal Pay Day den Tag eines Jahres, bis zu welchem Frauen umsonst arbeiten, während Männer bereits ab dem 1. Januar desselben Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Umgerechnet sind das fast drei Monate, die Frauen unbezahlt arbeiten.
Einige Gründe für den Gender Pay Gap sind:
- Die unterschiedliche Berufswahl: Frauen arbeiten häufiger als Männer in sozialen Berufen, die in der Regel niedriger entlohnt werden
- Frauen fehlen in höheren Leit- und Führungspositionen
- Traditionelle und stereotype Geschlechterrollenbilder prägen weiterhin unser Denken und Handeln. Dies hat ebenfalls einen Einfluss auf die Bewertung von Arbeit, die von Frauen verrichtet wird
Frauen unterbrechen oder verringern häufiger ihre Arbeitstätigkeit aufgrund von familiären Verpflichtungen, da sie sich zum Großteil um die Versorgung und Verpflegung von Familienangehörigen kümmern.
Song über Lohnungleichheit
Hier können Sie sich das Lied "Viel zu brav" der Marburger Jazzsängerin und Gewerkschaftlerin Rose Nabinger anhören. Die Musik dazu kommt von Merle Travis von den "Sixteen tons".
Weitere Informationen
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage von EQUAL PAY DAY.
Für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gibt es konkrete gesetzliche Maßnahmen. Die wichtigsten sind:
Pflegezeitgesetz
Beschäftigte, die eine*n Angehörige*n pflegen, können eine nicht bezahlte Freistellung vom Beruf nehmen, ohne diesen aufgeben zu müssen:
- Kurzfristig: 10 Tage Freistellung für den Notfall, damit Sie Zeit haben, das Wichtigste zu regeln. Diesen Anspruch haben alle.
- Längerfristig: Bis zu sechs Monate Freistellung für die Pflegezeit, bei Unternehmen mit mind. 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit sind Sie weiterhin sozialversichert und haben Sonderkündigungsschutz.
Familienpflegegesetz
Berufstätige, die eine*n Angehörige*n pflegen, können ihre Arbeitszeit mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers bis zu maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Verringern Berufstätige ihre Arbeitszeit von 100% auf 50%, erhalten sie dennoch 75% des Gehaltes.
Nach der Familienpflegezeit arbeiten die Beschäftigten wieder in Vollzeit, bekommen aber weiterhin 75% des Gehaltes, bis der Gehaltsvorschuss ausgeglichen worden ist.
Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit besteht nicht.
Rente: Die Pflegekasse der Rentenversicherung überweist während der Familienpflegezeit für die geleistete Pflege Beiträge, wenn der Pflegeaufwand mind. 14 Std. und die Erwerbstätigkeit höchstens 30 Std. pro Woche beträgt.
Sie haben ein Recht auf Pflegeberatung gegenüber ihrer Pflegekasse.
Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Unternehmen
Die Zahl der Berufstätigen, die Pflegeaufgaben übernehmen, wächst. Einige Unternehmen unterstützen ihre Belegschaft schon jetzt in dieser Situation.
Es tauchen Fragen auf wie:
- Ist eine Reduzierung der Arbeitszeit organisatorisch und finanziell möglich?
- Oder kann meine Arbeitszeit umorganisiert werden?
- Können bestimmte Aufgaben von Zuhause aus erledigt werden, oder ist in meinem Fall Telearbeit eine Lösung?
- Kann ich eine Freistellung bekommen, um mich um meine*n pflegebedürftige*n Angehörige*n zu kümmern?
Wichtig ist, aktiv zu werden und sich Hilfe zu holen. Sprechen Sie die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen auf Ihre Situation an. Wichtige Anlaufstellen sind die Personalabteilung, der Personal- bzw. Betriebsrat oder die Frauenbeauftragte.
Wenn Pflege notwendig wird, ist das für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Berufstätige müssen eine Lösung dafür finden, wie sie die Versorgung und die Pflege von Angehörigen mit ihrem Job unter einen Hut bringen.
Wichtig ist: Es gibt in Marburg viele Hilfsangebote. Lassen Sie sich informieren und beraten!
In Marburg gibt es das Beratungszentrum mit integrierten Pflegestützpunkt (BiP). Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema „Pflege“ wie z.B. über Pflegeeinstufung, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vieles mehr.
Kontakt:
Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP)
Am Grün 16
35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1844
Fax: 06421 201-1509
E-Mail: pflegebuero@marburg-stadt.de
© Unternehmerinnen-Netzwerk Marburg-Biedenkopf e.V.
Unternehmerinnen-Netzwerk Marburg-Biedenkopf e.V.
Etwa jedes dritte Unternehmen wird von einer Frau geführt. Seit 1996 ist die Zahl der Existenzgründerinnen stärker angewachsen als die der Gründer und somit bilden sie auch in Zukunft eine nicht zu vernachlässigende Kraft im deutschen Wirtschaftsgeschehen.
Ein zentrales Anliegen des Unternehmerinnen-Netzwerkes (U-Netz) ist insbesondere die Förderung und Bildung von Frauen. Mit der Unterstützung von selbständigen Frauen leistet das U-Netz einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen, da sich auch heute noch geschlechtsspezifische Schwierigkeiten ergeben. So haben Gründerinnen in der Regel ein geringeres Startkapital als Existenzgründer, sind oftmals immer noch der Doppelbelastung von Familie und Beruf ausgesetzt und werden von professionellen Partnern (z.B. Banken, Gründungsberatern, Verbänden etc.) zu wenig wahrgenommen und unterstützt.
Somit sind fördernde Strukturen für Frauen notwendig. Das U-Netz Marburg-Biedenkopf e.V. bietet Unternehmerinnen, Gründerinnen und Freiberuflerinnen eine große Plattform für Informations- und Erfahrungsaustausch und setzt sich darüber hinaus auch für eine geschlechterunabhängige Bezahlung ein.
Geschichte des Unternehmerinnen-Netzwerkes
Anfang 2002 gründeten Frauen aus unterschiedlichen Bereichen das Marburger Unternehmerinnen-Netzwerk mit dem Ziel die Chancengleichheit und Unabhängigkeit von Frauen zu unterstützen. Mit dem zusätzlichen Anliegen Mittelhessen als Wirtschaftsstandort zu stärken, ist im Dezember 2007 der Verein Unternehmerinnen-Netzwerk Marburg-Biedenkopf e.V. gegründet worden, welcher Mitglieder des Marburger U-Netzes miteinschließt. Der Verein ist nun die erste Anlaufstelle für selbstständig berufstätige Frauen im gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Angebote des Unternehmerinnen-Netzwerkes Marburg-Biedenkopf e.V.:
- Zusammenführung von selbständigen Frauen unterschiedlichster Branchen
- Informations- und Erfahrungsaustausch durch monatliche Treffen
- Vernetzung von Geschäftsbeziehungen und Kontakten
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Auftritte auf Messen und Veranstaltungen
- Steigerung von Kompetenzen durch Weiter- und Fortbildungen
- Angebot von Vorträgen, Seminaren und Workshops
- Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken, Verbänden und öffentlichen Institutionen
Ansprechpartnerinnen:
Unternehmerinnen-Netzwerk Marburg-Biedenkopf e.V.
Frankfurter Str. 59
35037 Marburg
Tel.: 06421 499 4385
E-Mail:netzwerk@u-netz-marburg.de
Weitere Informationen über die Homepage vom Unternehmerinnen-Netzwerk.
Weiterbildungsangebote von "Geld & Rosen"
"Geld & Rosen" ist eine Gesellschaft für Frauen, die sich selbstständig machen wollen. Es werden unterschiedliche Beratungsangebote und Seminare angeboten.
Sie finden die Homepage von "Geld & Rosen" hier.
Bundesweite Angebote mit Kinderbetreuung
Bildungsurlaub dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Auszubildende haben ausschließlich einen Anspruch zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung. Das Gleiche gilt für Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem*der Arbeitgeber*in als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (freie Mitarbeiter*innen, Heimarbeiter*innen), sowie für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Auch Hausfrauen, Hausmänner und Arbeitslose können Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Pro Jahr steht allen in Hessen Beschäftigten, die in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zu. Bei einer längeren oder kürzeren regelmäßigen Wochenarbeitszeit verlängert oder verkürzt sich der Anspruch entsprechend.
Anspruch auf Bildungsurlaub kann mittels schriftlicher Erklärung auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung, bei dem*der Arbeitgeber*in gestellt werden.
Bildungsprämie
Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
Vor der Anmeldung zu einem Bildungsurlaub müssen Sie eine Beratungsstelle aufsuchen. Eine Beratungsstelle und weitere Infos finden Sie unter Bildungsprämie
Bildungsurlaub mit Kinderbetreuung
Für Eltern bzw. alleinerziehende Personen stellt sich bei der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub sehr häufig die Frage, wie ihre Kinder während der Zeit betreut werden sollen. Eine Lösung könnte darin bestehen, an einem Bildungsurlaub während der Schulferien teilzunehmen bzw. bei dem auch Kinderbetreuung angeboten wird.
Mittlerweise sind sehr viele Angebote an Bildungsurlauben mit Kinderbetreuung online zu finden. Daher weisen wir hier auf die entsprechende Internetseite mit einer Seminardatenbank hin.
Internetseite mit einer Datenbank mit Bildungsurlaub: Bildungsurlaub
Anleitung
- Öffnen Sie die Internetseite Bildungsurlaub
- Klicken Sie rechts oben auf die Registerkarte "Suche".
- Dann klicken Sie auf in Rot geschriebene "Erweiterte Suche". Nun können Sie unter "Weitere Filter" das Kästchen „Kinderbetreuung“ aktivieren. Hier können Sie ebenfalls schon eine Vorauswahl für Bildungsurlaube treffen, die in dem Bundesland anerkannt bzw. anerkennungsfähig sind, in dem Sie leben.
Weitere Veranstalter*innen für Bildungsurlaub mit Kinderbetreuung
Folgende Veranstalter*innen von Bildungsurlauben mit Kinderbetreuung sind in der oben genannten Datenbank nicht oder noch nicht zu finden:
© Business and Professional Women - Germany e.V.
Innerhalb weniger Jahre kam es zu tiefgreifenden Veränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Unbefristete Vollzeitarbeitsplätze mit existenzsicherem Einkommen sind längst nicht mehr der Regelfall.
Der Niedriglohnsektor weitet sich zunehmend aus. Die Ursachen liegen in gesetzlichen Neuregelungen. Laut DGB haben besonders die Hartz-Reformen von 2003 zu einer Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse beigetragen.
Bei gut einem Drittel aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland lässt sich inzwischen von sogenannten „atypischen Beschäftigungen“ sprechen. Das heißt, diese Beschäftigungen weichen in verschiedener Weise von einem unbefristeten Normalarbeitsverhältnis mit Einbindung in die sozialen Sicherungssysteme ab. Bei atypischer Beschäftigung besteht die Gefahr, zu Niedriglöhnen arbeiten zu müssen – zu rund zwei Drittel sind dabei Frauen die Betroffenen.
Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in Minijobs, Teilzeit, befristeten Arbeitsverhältnissen oder Leiharbeit für ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums.
Zusätzlich besteht für Minijobs keine reguläre Versicherungspflicht. Das heißt, der Arbeitnehmer ist vollständig und der Arbeitgeber teilweise von der Beitragszahlung befreit. Eine schlechte soziale Absicherung der Betroffenen ist die Konsequenz und kann bis ins Alter zur Armutsfalle werden. Gerade Frauen haben dabei den größten Nachtteil, weil sie oft ausschließlich in einem Minijob arbeiten.
Zu dem wirkt der Minijob in den meisten Fällen, nicht wie gedacht, als Übergangslösung zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung, sondern entpuppt sich für die allermeisten als Sackgasse und Dauerzustand.
Spätestens im Rentenalter muss oft die Grundsicherung in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit, einen eigenen, vollen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung über eine freiwillige Eigenbeteiligung von aktuell 4,9% zu erreichen, wird nur von ganz wenigen wahrgenommen.
Zum Thema Minijob hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Studie „Frauen im Minijob. Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf“ in Auftrag gegeben, die unter der Projektleitung von Prof. Dr. Carsten Wippermann vom DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung entstanden ist.
© Universitätsstadt Marburg - Tina Eppler
Ausbildung in Teilzeit bei der Universitätsstadt Marburg
Die Universitätsstadt Marburg bietet Ausbildungsplätze für insgesamt 15 Berufsbilder wie z. B. Verwaltung, Informationstechnologie, Bauen, Bibliothek, Bäder sowie im kaufmännischen Bereich. Einige Ausbildungsberufe werden nur in der Stadtverwaltung angeboten und andere wiederum im Rahmen eines Verbundes. Die Verbundausbildung erfolgt in Kooperation zwischen der Universitätsstadt Marburg und anderen Betrieben, die sich gegenseitig in ihren Ausbildungsinhalten ergänzen.
Personen mit familiären Verpflichtungen wird im Einzelfall eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht. Dies wurde zuletzt im aktuellen Frauenförderplan für den Zeitraum 2015 bis 2021 festgehalten. Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten finden Sie bei dem Personalservice der Stadt Marburg.
Ausbildung in Teilzeit – ein Projekt des KreisJobCenters
Für Menschen mit besonderen familiären Verpflichtungen, wie z.B. die Erziehung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, bietet das Kreisjobcenter des Landkreises Marburg-Biedenkopf ein Ausbildungsprogramm für bestimmte Ausbildungsberufe in Teilzeit an. Auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen können von einer solchen Ausbildung in Teilzeit profitieren.
Das Programm bietet zwei alternative Ausbildungsmodelle:
- Die Ausbildungszeit inklusive des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Stunden und maximal 30 Stunden die Woche. Die Dauer der Ausbildung bleibt dabei unverändert.
- Die Ausbildungszeit inklusive des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 20 Stunden und maximal 30 Stunden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich von vornherein um ein Jahr.
KuK – Kind und Karriere
Das Angebot, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, ist eines von insgesamt drei Bausteinen eines Gesamtprogrammes, das den Titel "KuK" trägt.
Weitere Bausteine sind:
Wiedereinstieg nach der Elternzeit und weitere familienfreundliche Maßnahmen. Darunter finden sich auch Maßnahmen, die sich gezielt an alleinerziehende Menschen richten, wie eine Jobakademie für Alleinerziehende und eine gezielte Betreuung von Alleinerziehenden, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.
Das Gleichberechtigungsreferat ist mit den verantwortlichen Personen von "KuK" zusammen mit vielen weiteren Akteurinnen aus Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf im "Aktionskreis Frauen und Arbeit" vernetzt.
Bundesweit protestierten seit einigen Jahren Hebammen gegen gestiegene Haftpflichtbeiträge, die ihre Existenz gefährden. Sie können kaum noch von ihrer Arbeit leben, weil die Kosten für die Versicherung im Vergleich zu ihrem Einkommen zu hoch geworden sind.
Die Gebührenerhöhungen der Krankenkassen für Beleg- und Hausgeburten im Juli 2014, die einen Teil des Einkommens der Hebammen ausmachen, waren nicht ausreichend, um die hohen Haftpflichtbeiträge auszugleichen. Viele freiberufliche Hebammen mussten bereits ihre Arbeit wegen mangelnder Existenzsicherung einstellen.
Betroffen von den Erhöhungen der Versicherungsbeiträge sind auch Geburtshäuser; in Marburg gibt es derzeit zwei Geburtshäuser. Das Geburtshaus Marburg e. V. im Schwanhof und das Marburger Storchennest (das allerdings zur Zeit ruht). Die finanzielle Mehrbelastung bedroht den Fortbestand der Geburtshäuser.
Marburg bezuschusst außerklinische Geburten
Am 4.12.2014 hat der Magistrat den Antrag der Gleichstellungskommission zur Sicherstellung außerklinischer Geburten über Zuschüsse an Hebammen beschlossen. Auf Antrag bekommen Hebammen pro Geburt in einem Geburtshaus 100 Euro und für eine Hausgeburt 200 Euro.
Grund dafür, die Hebammen zu unterstützen, ist vor allem die uneingeschränkte Wahlfreiheit von Müttern über den Geburtsort. In Marburg entscheiden sich verhältnismäßig viele Eltern bzw. Mütter für eine außerklinische Geburt. 2014 waren 120 von 570 Geburten insgesamt außerklinische Geburten. Das soll auch so bleiben können. Deshalb unterstützt die Universitätsstadt Marburg die Hebammen über die genannten Zuschüsse.
Marburger Netzwerk Geburt
Das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg war an der Gründung des Netzwerkes Geburt beteiligt. Ziel ist es nach wie vor, Hebammen auch weiterhin zu unterstützen. Außerdem sollen mit der neu entstandenen Website vor allem auch Eltern zu allen Themen rund um die Geburt bestmöglich informiert werden.
Das Marburger Netzwerk Geburt ist ein Zusammenschluss von Hebammen, Geburtshäusern, Ärzte und Ärztinnen, Gesundheitsamt und Beratungsstellen der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Immer mehr Väter möchten mehr sein als nur „Ernährer“ der Familie. Sie wünschen sich eine umfassende Einbindung in die Erziehung ihrer Kinder, möchten ihre Töchter und Söhne aufwachsen sehen und diese spannende Zeit nicht verpassen. Zudem wollen Väter ebenfalls ihre Partnerinnen in ihrer beruflichen Weiterentwicklung unterstützen sowie im Haushalt Verantwortung übernehmen.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht es Vätern, ihre Kinder zu Hause zu betreuen und gleichzeitig ein Elterngeld dafür zu beziehen. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich die Partnerin oder der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und dabei Erwerbseinkommen wegfällt. Das Elterngeld beträgt 65% des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800€ und mindestens 300€. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann bis zu drei Monate nach der Geburt des Kindes rückwirkend gewährt werden. Die Antragsstellung erfolgt bei der Elterngeldstelle, dem Regierungspräsidium Gießen, Tel. 0641 79360.
Noch mehr Möglichkeiten bietet seit Juli 2015 das neue ElterngeldPlus, mit dem es einfacher als bisher ist, dass sich Eltern Erziehung partnerschaftlich teilen. Das ElterngeldPlus begünstigt die Lösung, dass beide Elternteile einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und den Bezug des Elterngeldes verlängern können. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Aktive Väter in Familie und Beruf" des Gleichberechtigungsreferates sowie im Flyer "Teilzeit - alles was Recht ist" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hier finden Sie einen Teilzeitrechner.
Au-pair – was bedeutet das?
Immer mehr junge Menschen nutzen die Möglichkeit, als © https://www.pexels.com/photo/love-baby-parent-boys-89521/Au-pair eine andere Sprache und Kultur kennenzulernen. Das Wort „au pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenleistung“. Fälschlicherweise wird oft angenommen, ein Au-pair stelle so etwas wie eine Haushaltshilfe dar. Vielmehr sollte das Au-pair als ein Familienmitglied angesehen werden. Die Dauer eines Au-pair-Aufenthaltes sollte mindestens sechs Monate und maximal zwölf Monate betragen.
Vertrag zwischen Au-pair und Gastfamilie
Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Arbeitszeit und der Arbeitsbereiche müssen immer eingehalten werden. Das „Europäische Abkommen über die Au-pair© Gütegemeinschaft Au pair-Beschäftigung“ regelt die Aufenthaltsbedingungen von Au-pairs in den EU-Staaten. Die Regelungen sollten in einem Vertrag zwischen Au-pair und Gastfamilie festgehalten werden. Einen Muster-Vertrag (in Anlehnung an die Regelungen des Europäischen Abkommens) finden Sie hier.
Vermittlungsagenturen
Es existiert eine Reihe von Vermittlungsagenturen für Au-pairs. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sie das RAL-Gütesiegel tragen. RAL steht für „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“ und wurde 1925 in Berlin gegründet. Der RAL ist ein Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung. Hier finden Sie zertifizierte Agenturen .© Universitätsstadt Marburg
Faltblatt "Rechte und Pflichten von Au-pairs"
Das Faltblatt „Rechte und Pflichten von Au-pairs und deren Gastfamilien in Deutschland“ wurde vom Gleichberechtigungsreferat zusammengestellt und steht hier zur Verfügung.
© granny-aupair.comDas etwas andere Au-pair. Seit 2010 vermittelt das Online-Portal www.granny-aupair.com Senioren als Au-pairs in die ganze Welt, aber auch innerhalb Deutschlands.
Die Initiative bietet viele Möglichkeiten, die Träume vom Leben im Ausland zu verwirklichen. Auch für jüngere Frauen, die eine Auszeit machen wollen, ist das Programm geeignet.
Für immer mehr Familien ist eine Leihoma die ideale Kinderbetreuung. Wegen der großen Nachfrage wurde © Aline Dassel auf pixabay.comjetzt mit Granny als Nanny eine Plattform geschaffen, auf der auch Leihomas in Deutschland aus der Nachbarschaft vermittelt werden. Übrigens: Bei der Gründung des Portals von Michaela Hansen Anfang 2010 war Granny Aupair weltweit die erste Agentur, die international Aupair-Omas vermittelt - und ist somit das Original. Jeden Tag besuchen mehrere Hundert Interessierte Granny Aupair.