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Klimaschutz-Teilkonzept „Erneuerbare Energien“ der Stadt Marburg
Erneuerbare Energien wie Solarenergie oder Windkraft sind wichtig für den Klimaschutz. Im Jahr 2013 hat die Stadt Marburg ein Klimaschutz-Teilkonzept dazu entwickelt.
Bedeutung für Marburgs Zukunft
Zu den erneuerbaren Energien gehören Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse/Biogas und Erdwärme. Wie der Name schon sagt, erneuern sie sich schnell oder stehen beinahe unbegrenzt zur Verfügung. Erneuerbare Energien und die Technologien zur Gewinnung sind daher von großer Bedeutung für den Klimaschutz.
Im Jahr 2013 hat die Stadt Marburg ein sogenanntes Klimaschutz-Teilkonzept „Erneuerbare Energien“ entwickelt. Teilkonzept heißt es, weil es einen bestimmten Bereich des Klimaschutzes näher betrachtet.
Es zeigt auf, wie erneuerbare Energien in der Universitätsstadt Marburg genutzt werden können. Dafür wurde zunächst untersucht, wie hoch das Potenzial ist. Anschließend wurde analysiert, wieviel davon tatsächlich realisierbar ist. Denn theoretisch ließen sich im Stadtgebiet sehr viele Flächen für die Gewinnung von erneuerbaren Energien nutzen. Praktisch werden besagte Flächen aber auch für andere Nutzungen benötigt: Landwirtschaft, Naturschutz, Erholung etc.
Insgesamt wurden 50 Maßnahmen für folgende Bereiche erarbeitet:
- Großwindanlagen
- Kleinwindanlagen
- Solarenergie
- Biomasse
- Wasserkraft
- Geothermie
- Abwasserwärme
- Kraft-Wärmekopplung
- Anlagenoptimierung
Im Jahr 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung des Teilkonzepts beschlossen.
Entwickelt wurde das Klimaschutz-Teilkonzept von PRO ENERGY CONSULT, mit Unterstützung der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Marburg und der GeWoBau Marburg.
Auch die Bürger*innen der Universitätsstadt Marburg konnten sich aktiv an der Entwicklung des Teilkonzepts beteiligen, so zum Beispiel während eines Workshops im Oktober 2013.
Die Erstellung wurde gefördert vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (heute Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.