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Bebauungspläne
In Bebauungsplänen ist festgelegt, auf welche Art und Weise Grundstücke bebaut, bepflanzt und benutzt werden dürfen, welche Eigenschaften die Gebäude aufweisen müssen und welche Abstände einzuhalten sind.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Marburg entwickelt und legt für ein konkretes Gebiet der Stadt die verbindlichen Vorgaben für dessen Bebauung fest. So sind nach § 9 BauGB 26 Festsetzungen möglich, die die Bebaubarkeit der Grundstücke regeln.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Art und Maß der baulichen Nutzung (etwa Wohngebiete, Gewerbegebiete, etc. und auch die Dichte der Bebauung)
- Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrswege (wie Straßen, Erschließungs- und Fußwege)
- Flächen für den Gemeinbedarf (etwa Schulen, KiTas, Krankenhäuser)
- Flächen für Nebenanlagen (wie Stellplätze und Garagen)
- Ausgleichsflächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (wie Streuobstwiesen, Anpflanzungsflächen für Bäume und Sträucher)
Der Bebauungsplan besteht aus einem Planteil und einem Textteil.
Die Bebauungspläne haben wir auf dieser Seite für Sie nach Stadtteilen zusammengefasst. Sie können die Bebauungspläne auch über die Kartenanwendung "BEBAUUNGSPLAN ONLINE" auswählen.
Hinweise zum Lesen von Bebauungsplänen
Das Lesen der Bebauungspläne und deren rechtssichere Anwendung gestaltet sich mitunter als schwierig. Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen sowie eine fachkundige Beratung erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Stadtplanung und Denkmalschutz der Universitätsstadt Marburg.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
- neben den Bebauungsplänen auch noch andere kommunale Satzungen, Verordnungen und Konzepte gelten
- einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen bereits aufgehoben sind
- einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.
Weitere Schwierigkeiten bei der Lesbarkeit der rechtskräftigen Bebauungspläne ergeben sich unter anderem aus den nachstehenden Gründen:
- Beim Digitalisieren von älteren, per Hand gezeichneten Plänen, ändert sich häufig die Farbdarstellung. Zudem verblassen die Handzeichnungen über die Jahre.
- Aufgrund der Umwandlung in PDF-Dateien werden die Pläne komprimiert. Der digitale Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein.
- Veränderungen in der Farbqualität sind je Computermodell und Einstellungen möglich.
Beim Lesen der Inhalte von Bebauungsplänen sind in der Regel weitere Gesetzestexte, Verordnungen, Richtlinien und / oder DIN-Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung hinzuzuziehen. Die jeweils gültige Fassung richtet sich nach dem Satzungsbeschluss des jeweiligen Bebauungsplans, beziehungsweise nach dem entsprechenden Datum der Offenlage vor Satzungsbeschluss.
Die Übersicht der Bebauungspläne wird kontinuierlich fortgeschrieben und gepflegt. Sollten beim Lesen von Bebauungsplänen dennoch weitere Fragen und Anregungen auftreten, wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Stadtplanung und Denkmalschutz.