Seiteninhalt
Personenstandsregister
© Stadt Marburg / Anna Wippermann
Am 1. Oktober 1874 führte Preußen das Standesamtswesen ein, wodurch nun nicht mehr die Kirchen mit ihren Kirchenbüchern für die öffentliche Registrierung des Personenstands zuständig waren. Heute sind historische Personenstandsunterlagen zentrale Dokumente für Familienforschung und Erbenermittlung.
Durch das Personenstandsgesetz wird geregelt, dass nach bestimmten Fristen die Personenstandsregister an das Archiv abgegeben werden und zur Einsichtnahme nach Archivrecht zur Verfügung stehen. Zu unterscheiden sind drei Arten von Personenstandsregistern: Geburten-, Heirats- und Sterberegister.
Im Stadtarchiv sind zu finden:
- Geburtenregister, die älter sind als 110 Jahre
- Heiratsregister, die älter sind als 80 Jahre
- Sterberegister, die älter sind als 30 Jahre.
Alle jüngeren Personenstandsregister werden vom Standesamt Marburg geführt.
Benötigen Sie eine (beglaubigte) Kopie aus den Personenstandsregistern, so können Sie diese hier bestellen und bezahlen. Es handelt sich hierbei um eine gebührenpflichtige Auskunft (siehe Verwaltungskostensatzung der Universitätsstadt Marburg vom 01.03.2015), die Ihnen postalisch nach Online-Bezahlung zugestellt wird. Die Höhe der Gebühren berechnet sich nach dem Zeitaufwand und liegt bei einer unbeglaubigten Kopie ab 13, 55 € und bei einer beglaubigten Kopie ab 16, 55 €.
Sie können online in den Standesamtsregistern recherchieren: Die Zweitregister befinden sich im Personenstandsarchiv Neustadt/Hessen und sind unter http://www.arcinsys.hessen.de einsehbar.