Urkundenbestellung im Standesamt
Die folgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Nachbestellung bereits ausgestellter Urkunden.
Hier können Sie keine Urkunden für Neugeborene bestellen ( Geburten, Geburtsanmeldung ) und auch keine Geburt oder einen Sterbefall anzeigen.
2 wichtige Hinweise in eigener Sache:
1. Abschriften und Urkunden können wir nur ausstellen, wenn die Beurkundung in Marburg oder in den vor 1974 selbständigen, und dann eingemeindeten Orten stattgefunden hat.
2. In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller abzuwickeln. Für das Weiterleiten per FAX oder Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die eigentlichen Gebühren der Urkunden aufgeschlagen wird.
Wir weisen explizit darauf hin, dass diese Unternehmen weder vom Standesamt Marburg unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf andere Weise verbunden sind.
Die Nutzung derartiger Dienstleistungen beschleunigt auch nicht den Bestellvorgang.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine Bestellungen mehr per FAX oder Mail akzeptieren.
Auch telefonische Bestellungen nehmen wir wegen der hohen Fehlerquote bei der Bestellung und zeitintensiven Nachfragen nicht mehr auf.
Online Bestellformulare:
- Geburtsurkunde / Auskunft über die Geburtszeit / Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
- Abschrift aus dem Geburtsregister
- Eheurkunde / Mehrsprachige (internationale) Eheurkunde
- Abschrift aus dem Eheregister
- Sterbeurkunde /Mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
- Urkunde/Abschrift aus dem Register für Lebenspartnerschaften
Wir stellen aus:
- Geburtsurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister (vor allem für Eheschließungen)
- Heiratsurkunden/Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Abschriften aus dem Eheregister/LP-register (wenn die Ehe/LP in Marburg geschlossen wurde)
- Auskunft über die Geburtszeit
Wer erhält Abschriften?
- die Betroffenen selbst
- die Ehepartner (nicht: geschiedene Ehegatten !)
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der Betroffenen
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der Betroffenen
- diejenigen, die eine schriftliche Vollmacht der o.g. vorlegen
- Dritte, die ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen können
- wer mindestens 16 Jahre alt ist
Sie bestellen die Urkunden
- online (PayPal, Kreditkarte, paydirekt, giropay)
- persönlich (Ausweis oder Pass mitbringen, vor Ort bezahlen und gleich mitnehmen)
- in Ausnahmefällen schriftlich per Brief mit Vorauskasse (bitte geben Sie immer eine Mailadresse und eine Telefonnummer an, unter der wir Sie für Rückfragen erreichen können). Bitte legen Sie dem Brief einen Nachweis Ihrer Zahlung bei. Die Höhe der Gebühren können Sie vorab telefonisch erfragen.