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Vermietungen und Verpachtungen
Wer sich für die Anpachtung eines im städtischen Eigentum befindlichen Acker-, Grünland- oder Gartengrundstückes interessiert, wendet sich an den Fachdienst Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr.
Aber auch für die Gestattung oder Einräumung sonstiger grundstücksbezogener Rechte oder Dienstbarkeiten (Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte) ist diese Stelle zuständig.