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Grabarten
Unterschied Ruhezeit und Nutzungszeit
Die Ruhezeit ist die Zeit, die ein Sarg oder eine Urne in der Erde verbringen muss, ohne dass die Totenruhe gestört wird. Im Gegensatz zur Nutzungszeit kann die Ruhezeit nicht verkürzt werden und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nutzungszeit stellt bei Wahlgräbern die Laufzeit einer Grabstelle dar, eine beliebige Verlängerung ist nur bei Wahlgräbern möglich. Mit einer frühzeitigen Rückgabe bzw. Einebnung einer Grabstelle gibt man sein Nutzungsrecht ab und hat somit keine Rechte und Pflichten an der Grabstelle.
Sargbeisetzungsarten
Bei diesen Grabarten wird die verstorbene Person in einem Sarg beigesetzt. Die einzuhaltende Ruhezeit beträgt bei Sargbeisetzungen 25 Jahre, außer auf den Friedhöfen Ockershausen und Dilschhausen, hier sind es 30 Jahre. Die Nutzungszeit variiert je nach Grabart. weiterlesen
Urnenbeisetzungsarten
Bei diesen Grabarten wird die verstorbene Person vor der Beisetzung in einem Krematorium eingeäschert. Die Beisetzung erfolgt in einer Urne. Die einzuhaltende Ruhezeit beträgt bei Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Die Nutzungszeit variiert je nach Grabart. weiterlesen