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Bäume und Pflanzflächen bei Bauarbeiten schützen
Werden Stamm, Krone oder Wurzeln von Bauarbeiten beschädigt, kann das die Gesundheit eines Baumes dauerhaft beeinträchtigen. Das ist meist nicht mehr rückgängig zu machen. Darum ist es bei Bauarbeiten wichtig, den Schutz von Bäumen von Anfang an mitzudenken.
© Universitätsstadt Marburg, FD Stadtgrün, Gerd Schüssler
Warum der Schutz wichtig ist
Auf Baustellen werden Bäume oft als Hindernis wahrgenommen, weil die schnelle und kostengünstige Umsetzung von Bauprojekten im Vordergrund steht. Dabei ist jeder Baum, der gesund ist und erhalten bleibt, für die Stadt wichtig. Bäume sollten darum vom Beginn der Planungen an in die Durchführung von Bauvorhaben einbezogen werden und während der Bauzeit bestmöglich geschützt werden.
Wichtige Hinweise und Informationen zum Thema finden Interessierte auch im Faltblatt "Baumschutz Baustellen" (2025).
Auswirkungen von Wurzelverletzungen
Der Wurzelbereich von Bäumen ist sehr umfangreich und steht in einem ausgewogenen Verhältnis zum Kronenbereich. Deshalb ist der sogenannte Traufbereich besonders zu schützen.
Werden bei Kanalarbeiten beispielsweise Wurzeln von einem Bagger abgerissen, ist Gefahr in Verzug. Denn selbst feine Risse in der Wurzelrinde können bis zum Stamm reichen. So können nicht nur Pilze, sondern auch Fäulnis eindringen. Die Symptome zeigen sich oftmals erst nach Monaten oder Jahren. Die nachlassende Vitalität des Baumes zeigt sich durch spärlichen Austrieb. Teilweise kommt es sogar zum vollständigen Absterben. Im schlimmsten Fall verliert der Baum dadurch seinen Halt. Dann muss die Verkehrssicherheit gewährleistet werden, denn wenn Äste brechen, kann das Totholz zur Gefahr werden. Im schlimmsten Fall kann der ganze Baum umstürzen.
Fachgerechte Maßnahmen für den Baumschutz
Wenn Eingriffe im Bereich geschützter Bäume unvermeidbar sind, müssen baumerhaltende und schadensbegrenzende Maßnahmen auf Grundlage anerkannter Fachregeln durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem:
- DIN 18920 – „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen“
- Merkblatt „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“
- Relevante artenschutzrechtliche Vorgaben nach §§ 39, 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Antrag bei der Stadt Marburg stellen
Für die Durchführung der baumerhaltenden Maßnahmen sollte eine fachkundige Fachperson – etwa ein Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau – beauftragt werden.
Vorbehaltlich einer Befreiung durch die Baumschutzsatzung der Stadt Marburg muss für jeden Eingriff in den Schutzbereich eines Baumes ein schriftlicher Antrag beim Fachdienst Stadtgrün, Friedhöfe & Grünservice gestellt werden. Im Genehmigungsverfahren werden Schutzmaßnahmen definiert und vor Ort besprochen. Der Schutzbereich beginnt in der Regel mindestens 1,5 m von der Kronentraufe (projizierte Baumkrone) entfernt – das entspricht dem Wurzelbereich.
Verbotene Tätigkeiten im Schutzbereich
Im Schutzbereich sind folgende Tätigkeiten untersagt, sofern keine abweichende Genehmigung vorliegt:
- Befahren oder Lagern von Materialien
- Auf- oder Abtragen von Boden
- Versiegeln mit wasserundurchlässigen Belägen
- Aufstellen von Kränen, Masten, Geräten oder Leitungen in oder an Bäumen
- Umgang mit umweltschädigenden Stoffen
- Offene Feuer oder Hitzequellen
Schadenersatz und Bußgelder
Schäden an Bäumen (Wurzeln, Stämmen und Ästen) sind kein Kavaliersdelikt. Verantwortliche müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren einschließlich Schadensersatzansprüchen der Universitätsstadt Marburg rechnen.
Ansprechperson
| Dieter Happel | |
| Amt / Bereich Fachdienst 67 - Stadtgrün Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6744 E-Mail: Gruenflaechen@marburg-stadt.deE-Mail: Dieter.Happel@marburg-stadt.de Aufgaben: | |
| Christian Merkel | |
| Amt / Bereich Fachdienst 67 - Stadtgrün Stadtverwaltung Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6728 Mobil: 0175 5857227 E-Mail: gruenflaechen@marburg-stadt.deE-Mail: Christian.Merkel@marburg-stadt.de | |
| Gerd Schüßler | |
| SachbearbeitungAmt / Bereich Fachdienst 67 - Stadtgrün Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6745 E-Mail: Gruenflaechen@marburg-stadt.deE-Mail: Gerd.Schuessler@marburg-stadt.de Aufgaben: | |