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Beratung und Wohnungsvermittlung
Die Stadt berät in Wohnungsfragen und bei drohender Obdachlosigkeit. Zudem kann sie bei der Suche nach einer geförderten Wohnung unterstützen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Wohnberechtigungsschein.
Öffentlich geförderte Wohnungen
Die Suche nach einer preisgünstigen Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt ist besonders für Haushalte mit geringem Einkommen, für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere oder hilfebedürftige Menschen schwierig.
Um eine Sozialwohnung (öffentlich geförderte Wohnung) beziehen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesem müssen Sie bei der Stadt schriftlich oder per Mail beantragen. Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, hängt von Ihrem Einkommen ab. Welche Einkommensgrenzen aktuell gelten, welche Voraussetzungen Sie noch erfüllen müssen und welche Unterlagen benötig werden, erfahren Sie hier:
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachdienst Wohnungswesen der Stadt Marburg.
Wohnungsvermittlung
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben, kann der Fachdienst Wohnungswesen Sie für die Vermittlung einer Sozialwohnung vorsehen und auf die Warteliste aufnehmen.
In Marburg sind jedoch viele Menschen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Dementsprechend lang ist die Liste und die Vermittlung einer Sozialwohnung kann derzeit nicht garantiert werden.
Der Fachdienst Wohnungswesen vermittelt Sozialwohnungen folgender Wohnungsbaugesellschaften:
- GeWoBau, Pilgrimstein 17, 35037 Marburg,
- GWH, Gerhard-Jahn-Platz 17, 35037 Marburg,
- Wohnstadt GmbH, Universitätsstr. 39, 35037 Marburg.
Drohende Obdachlosigkeit
Sollten aufgrund von persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Verlust der Wohnung und die Obdachlosigkeit drohen, können Sie sich ebenfalls im Fachdienst Wohnungswesen beraten lassen.
Organisationseinheit
| Fachdienst 55 - Wohnungswesen | |
| Pilgrimstein 35 A 35037 Marburg (Eingang Haltestelle Rudolphsplatz) Telefax: 06421 201-1576 | |