Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Den Antrag können Sie über den Suchbegriff "Wohnberechtigungsschein" aufrufen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Einkommensnachweisen abgeben oder per E-Mail oder per Post zusenden.
Sobald die Prüfung Ihres Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein abgeschlossen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, senden wir Ihnen einen Wohnberechtigungsschein zu.
Gleichzeitig schlagen wir Sie bei den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften (entweder GeWoBau, GWH oder Wohnstadt) für eine evtl. frei werdende Wohnung vor.
Die aktuellen Wohnungsangebote der ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften finden sie hier:
GeWoBau: https://gewobau-marburg-mietangebote.immomio.de/
GWH: https://www.gwh.de/mieten/wohnung-finden.html
Wohnstadt: https://wohnstadt.de/
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung per Email unter:
wohnberechtigung@marburg-stadt.de