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Datenschutzinformationen des Fachdienstes Steuern und Abgaben
Informationen nach Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 31 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten sind wir nach den o. g. Vorschriften verpflichtet, Ihnen als betroffene Person nachfolgende Informationen zu erteilen:
1. Verantwortlich für die Datenerhebung:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst 22 – Steuern und Abgaben
Markt 9, 35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
E-Mail: steuern@marburg-stadt.de
2. Behördliche Datenschutzbeauftragte:
Behördlicher Datenschutz
Neue Kasseler Straße 62 A, 35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1433
E-Mail: datenschutz@marburg-stadt.de
3. Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
4. Zweck der Datenerhebung:
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO, der Abgabenordnung (AO) sowie des HDSIG.
Zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen sowie hoheitlichen Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e, Abs. 3 DS-GVO, § 3 Abs. 1 HDSIG), unter anderem die Veranlagung zu Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art, Tourismusbeitrag sowie Veranlagung von der Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren benötigen wir personenbezogene Daten.
Die personenbezogenen Daten werden in dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeiten.
Der Fachdienst Steuern und Abgaben verarbeitet je nach Auftrag insbesondere:
- Vor- und Nachname betroffener Personen, deren Lebenspartner*innen oder der*des Ehegatten*Ehegattin, der Kinder, der (gesetzlichen) Vertretungen
- Anschrift
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, u. a.)
- Bankverbindungen
- Kassenzeichen
- Arbeitgeber
- Rechnungsdaten
- Firmenname oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnungen,
- Vor- und Nachname der (gesetzlichen) Vertretungen, der bevollmächtigten Personen, der Geschäftsführungen, der Gesellschafter*innen
- Handelsregisternummer
- Steuernummer
- Grundbesitzdaten (Anschrift des Grundstücks, Grundstücksart, u.a.)
Des Weiteren können wir Daten bei Dritten erheben, soweit dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und -verarbeitung:
Die erhobenen Daten werden auf Grundlage folgender gesetzlicher Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung automatisiert verarbeitet und gespeichert:
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- Abgabenordnung (AO)
- Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen (HKAG)
- Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVerwVfg)
- Gemeindehaushaltsverordnung
- Grundsteuergesetz
- Gewerbesteuergesetz
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Universitätsstadt Marburg
- Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Straßenreinigungssatzung der Universitätsstadt Marburg
- Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Universitätsstadt Marburg
6. Übertragung der Daten an Dritte:
Die Datenweitergabe unterliegt grundsätzlich dem § 30 AO Steuergeheimnis, dem Datenschutz nach den Bestimmungen der DS-GVO sowie des HDSIG.
Die von uns erhobenen bzw. uns bekannt gewordenen personenbezogenen Daten werden nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
7. Dauer der Datenspeicherung:
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für das jeweilige Verfahren erforderlich ist. Diese richten sich nach den abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 – 171 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen (HKAG), § 53 Abs. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVerwVfG).
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für künftige abgabenrechtliche Verfahren zu verarbeiteten (§ 88a AO, § 4 HKAG).
Des Weiteren werden die Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung (§§ 146 – 148 AO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 39 GemHVO) gespeichert. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.
8. Rechte der Betroffenen:
Bei der Erhebung personenbezogener Daten stehen den Betroffenen folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft – Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 33 HDSIG
Mit dem Recht auf Auskunft erhalten Betroffene eine umfassende Einsicht in die sie betreffenden Daten.
Recht auf Berichtigung oder Löschung – Art. 16 und 17 DS-GVO i. V. m. § 34 HDSIG
Das Recht auf Berichtigung und Löschung beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, unrichtige Daten korrigieren oder Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen, wenn die sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 34 HDSIG
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, eine weitere Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verhindern, sofern eine Löschung nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordern würde.
Recht auf Widerspruch – Art. 21 DS-GVO i. V. m. § 35 HDSIG
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde – Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 13 HDSIG
Betroffene haben das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (siehe Kontaktdaten unter Ziffer 3).
Organisationseinheit
| Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben | |
| Stadtverwaltung Markt 9 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1230 Telefax: 06421 201-1578 E-Mail: steuer@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de | Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Telefonsprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr |
| Datenschutzbeauftragte | |
| Neue Kasseler Straße 62 A 35039 Marburg Telefon: 06421 201-1433 E-Mail: datenschutz@marburg-stadt.de | |