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Trauerfall: Was muss ich tun?
Der Verlust eines nahestehenden Menschen kann sehr schmerzhaft sein. In dieser Situation ist es oft nicht leicht, sich um all die Dinge zu kümmern, die jetzt anstehen. Was im Trauerfall zu beachten ist und an wen Sie sich wenden können.
© Stephan Schienbein, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Todesfall: Was ist zu tun?
Viele Menschen scheuen es, sich mit dem Thema Tod auseinander zu setzen. Niemand rechnet damit, niemand spricht gerne darüber. Tritt dann ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ein, wissen viele nicht, wie sie damit umgehen sollen. Zusätzlich muss viel Organisatorisches bewältigt werden. Erste Anlaufstellen sind Bestattungsinstitute, aber auch die Friedhofsverwaltung der Stadt Marburg hilft Ihnen gerne weiter.
Totenschein
Nach Eintritt des Todes muss eine Ärztin oder ein Arzt einen Totenschein, auch Leichenschauschein oder Totenbescheinigung genannt, ausstellen. Bei einem Todesfall zu Hause oder unterwegs muss also auf jeden Fall eine Ärztin oder ein Arzt benachrichtigt werden. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim ein, so wird dies von den jeweiligen Einrichtungen übernommen.
Sterbeurkunde
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen, das die Sterbeurkunde ausstellt. Die erforderlichen Unterlagen (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, eventuell Heiratsurkunde usw.) sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu beschaffen. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes.
Bestattung
Die sorgepflichtigen Angehörigen entscheiden über die Bestattungsart, die Grabart und den gewünschten Friedhof. Dabei ist der Wille der verstorbenen Person zu berücksichtigen. Ist dieser nicht bekannt, entscheiden die Angehörigen.
Anschließend informieren die Angehörigen oder das beauftragten Bestattungsunternehmen die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Bestattung stattfinden soll. Dann kann ein Bestattungstermin vereinbart werden.
Übrigens: Als sorgepflichtige Angehörige gelten Ehepartner*innen, Lebenspartner *innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
An wen muss ich mich wenden?
In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation und Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt und weitere Behördengänge für Sie erledigen. Natürlich können Sie die Organisation auch selbst übernehmen. Die wichtigsten Anlaufstellen und Ansprechpersonen im Trauerfall:
- Ärztin oder Arzt, für die Durchführung der Leichenschau
- zuständiges Standesamt, für die Ausstellung der Sterbeurkunde
- Bestattungsunternehmen oder die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Bestattung stattfinden soll, um die Bestattung zu planen und einen Bestattungstermin zu vereinbaren
- Bestattungsunternehmen, für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof oder Krematorium
Ansprechperson
| Julia Beck | |
| Amt / Bereich Fachdienst 67 - Friedhofsverwaltung Stadtverwaltung, Zimmer 002 // EG Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6710 Telefax: 06421 201-1598 E-Mail: Friedhofsverwaltung@marburg-stadt.de | |
| Alicia Laukel | |
| Amt / Bereich Fachdienst 67 - Friedhofsverwaltung Stadtverwaltung, Zimmer 1 // EG Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6713 E-Mail: friedhofsverwaltung@marburg-stadt.de Aufgaben: | |
Organisationseinheit
| Fachdienst 67 - Friedhofsverwaltung | |
| Stadtverwaltung Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg (neben Hauptfriedhof) Telefon: 06421 201-6767 E-Mail: Friedhofsverwaltung@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de/friedhoefe | Montag: 08:30 – 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16.30 Uhr Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr |
Formulare zum Download
| Sarglose Beisetzung aus religiösen Gründen (183 KB) | |
| Grabmalantrag (138 KB) |